Wichtiges Urteil des obersten Schweizer Bundesgerichts

Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Psychiatrische Klinik Oberwil und Verwaltungsgericht des Kantons Zug (staatsrechtliche Beschwerde) 1P.689/2003 vom 7. Januar 2004

Medikamentöse Zwangsbehandlung in psychiatrischer Klinik während fürsorgerischen Freiheitsentzuges; Art. 7, Art. 10 Abs. 2 und Art. 36 BV, Art. 8 EMRK.
Eine medikamentöse Zwangsbehandlung stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit dar und betrifft die Menschenwürde zentral.


Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und hebt den angefochtenen Entscheid auf.

Das Urteil finden Sie HIER (zeitweise baut sich die Seite sehr langsam auf - bitte Geduld!)
oder mit Google - die Urteilsnummer eingeben: 1P.689/2003

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