Süddeutsche Zeitung vom 25./26. April 1998

Bundesverfassungsgericht gibt Patienten recht

Einweisung in Psychiatrie gerügt „Zwangsweise Unterbringung vorher gründlich prüfen"

ker. Karlsruhe (Eigener Bericht) - das Bundesverfassungsgericht hat die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in geschlossenen Einrichtungen von schwerer wiegenden Voraussetzungen abhängig gemacht. Eine derart einschneidende Maßnahme dürfe von den Gerichten erst nach gründlicher Prüfung angeordnet werden. Dabei müsse die auch für psychisch Kranke geltende „Freiheit zur Krankheit", also der Verzicht auf eine Behandlung, berücksichtigt werden.

Die dritte Kammer des Zweiten Senats erklärte die Verfassungsbeschwerde eines Mannes für offensichtlich begründet, der nach dem Besuch einer HNO-Ambulanz ohne Rückfragen bei seiner Ärztin fast sechs Wochen lang eingesperrt worden war. Der 37jährige litt unter dem Wahn, ihm seien im Alter von fünf Jahren „Abhörwanzen" in beide Ohren eingepflanzt worden. Mit dem Beschluß wurden Entscheidungen eines Amtsgerichts, eines Landgerichts und eines Oberlandesgerichts als verfassungswidrig aufgehoben.

Karlsruhe störte sich besonders daran, daß die Eilmaßnahmen ergangen waren, obwohl die Ärzte weder eine Selbst- noch ein Fremdgefährdung festgestellt hatten. Es hätte auch Anlaß bestanden, die behandelnde Fachärztin zur Frage der sofortigen Behandlungsbedürftigkeit zu fragen. Sie hatte ihren Patienten in die 150 Kilometer entfernt gelegene HNO-Ambulanz einer Universitätsklinik überwiesen, von wo er sofort in die geschlossene psychiatrische Abteilung gebracht wurde. Ein Vormundschaftsrichter genehmigte nach Anhörung des Kranken die sofortige vorläufige Unterbringung. Rechtsmittel des Kranken blieben erfolglos. Das Verfassungsgericht sah durch die Gerichtsenscheidungen das Grundrecht der Freiheit der Person als verletzt an. Die Gerichte hätten die zwangsweise Unterbringung nicht so streng geprüft, wie das die Verfassung verlange.
Aktenzeichen: (AZ: 2 BvR 2270/96) Link zum BVG Urteil



Süddeutsche Zeitung vom 25./26. April 1998

Partielle Justizfinsternis

Die Geschichte könnte von Kafka sein. Da lebt ein armer Mann viele Jahre lang mit dem Wahn, ihm seien „Abhörwanzen" in beide Ohren eingepflanzt worden. Schlimm genug. Und eines Tages, gerade als er wieder Linderung erhofft, machen ihm Psychiater und Richter das Leben vollends zur Hölle: Sie sperren den Hilfesuchenden für einige Wochen ohne Not in eine geschlossenen Abteilung. Die Hausärztin wird nicht gefragt. Die hat ihren Patienten für alle Fälle in die HNO-Ambulanz eines Klinikums überwiesen - vielleicht stimmt ja mit seinen Ohren wirklich etwas nicht.

Die Geschichte hat sich 1996 in Deutschland zugetragen. Mitwirkende waren Ärzte und vor allem Richter dreier Instanzen. Sie sperrten den Patienten zu seinem eigenen Wohl für eine sofortige Zwangsbehandlung ein. Durften sie das?
Das Bundesverfassungsgericht antwortete mit einem donnernden Nein. Es bezog sich auf eine Entscheidung von 1981 und wandte sie mit wuchtigen Worten zur Freiheit der Person zugunsten des Patienten an. Der hatte schließlich schon sehr lange mit seinem Wahn gelebt, ohne sich selbst oder Dritte zu gefährden.

Die Psychiatrie-Geschichte gehört zu diesen vielen Fällen partieller Verfassungsfinsternis im Lande, bei denen man dankbar sein muß für die Existenz des Karlsruher Gerichts und der dorthin führenden Verfassungsbeschwerde. Mag letztere auch selten erfolgreich sein: Dank ihr hat sich das Bundesverfassungsgericht (auch) zu einer Dokumentationsstelle des Versagens von Justiz und Behörden entwickelt.
 


die tageszeitung

Freitag, 12. Juni 1998 / Seite 10

C-Waffen gegen Schwarze
 

Kapstadt (epd) - Die Apartheid-Regierung in Südafrika hat nach Aussagen eines Zeugen vor der Wahrheitskommission versucht, chemische Waffen gegen die schwarze Bevölkerungsmehrheit zu entwickeln. Ein streng geheimes Projekt sei 1983 in einer Forschungseinrichtung der Armee begonnen worden, sagte der frühere Projektchef, Dan Goosen, gestern. Gesucht worden sei ein Mittel, das allein die Fruchtbarkeit von Scvhwarzen beeinträchtigen sollte.

 


Beschluß des Zeitungstreffens in Rostock am 12.-14.12.1997

Die in Rostock versammelten Psychiatrie-Zeitungen der Betroffenen bitten die Peter Löser Stiftung um die Garantie einer Summe von 10.000,- DM, die im Falle von Zensur einer unserer Zeitungen zum Durchbrechen dieser Zensur verwendet werden können.

Rostock, den 14.12.1997


Jetzt gibt es endlich bald das All-heil-mittel gegen Schizophrenie!
Die Wehrmacht freut sich! - es folgt ein Artikel aus
der "Berliner Zeitung" vom 6.10.97, Seite 7:

Bundeswehr rechnet mit Gen-Waffen
Britische Streitkräfte führen bereits Experimente durch

BONN/LONDON, 5. Oktober. Die Gentechnik wird nach Ansicht von Militärexperten auch für die Kriegsführung http://www.medizin-forum.de/HyperNews/get/forums/psychiatrie/13.htmleingesetzt werden.  Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf ein Bundeswehrpapier berichtet, rechnen Militärexperten mit der Entwicklung von Bio-Kampfstoffen" gegen genetisch unterschiedliche Menschengruppen".  Solche Kampfstoffe wären für die eigenen Soldaten ungefährlich, für Menschen einer anderen genetischen Gruppe aber tödlich.  Aus den gentechnisch hergestellten biologischen Waffen ergebe sich eine "völlig neue Bedrohung", der "keine hinreichenden Abwehrmaßnahmen entgegengestellt werden" könnten, heißt es.  Die Studie mit dem Titel "Streitkräfteeinsatz 2020" war vom Militärischen Führungsrat (MFR) der Bundeswehr in Auftrag gegeben worden. Nach einem Bericht der "Sunday Times" bereitet sich Großbritannien bereits auf die gentechnische Kriegsführung vor.  Elitesoldaten würden versuchsweise per Gentest ausgewählt und anschließend speziellen Tests unterzogen, um herauszufinden, welche Gene für die körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich sind. (AFP)

Daß das alles sehr ernst für uns wird, kann man den Unterlagen des "Weltkongress Psychiatrischer Genetik" entnehmen

 


Kurz Report vom T4 Umzug am 2.10.1997

Psychiatrie-Erfahrene auf der Straße

nach einer Gedenkfeier an der Gedenkplatte "Ehre den Vergessenen Opfern" in der Tiergartenstr. 4 zog der Umzug begleitet von der Polizei und angeführt von einem Lautsprecherwagen zum Brandenburger Tor. Dort wurde die Ansprache, die während der Gedenkfeier gehalten wurde wiederholt, und "die Gedanken sind frei" angestimmt.

Weiter zog die Demonstration vor die Psychiatrie der Charité. In der Psychiatrie wurde kurzfristig der Karl Bonhoeffer Saal besetzt. Sowohl der Chefarzt, Herr Übelhack, welch glänzender Name für einen Chefarzt einer Psychaitrie, als auch die Oberärzte waren verschwunden, obwohl der Umzug bei der Charité angekündigt worden war. Mehr aus Versehen ließ sich ein zufällig vorbeikommender Neurologe in ein Gespräch verwickeln und bestätigte die völlige Ignoranz der Ärzteschaft gegenüber den mit Zwang durchgeführten Verstümmelungen, die Aufgrund der Stellungnahmen von Karl Bonhoeffer als Gutachter bzw. Richter der Erbgesundheitsgerichtshöfe vorgenommen wurden. "An eine Umbenennung
dieses Raums sei bis jetzt nicht gedacht worden." Wahrscheinlich ist die Charité noch immer stolz auf ihren offen
rassistischen psychiatrischen Chefarzt.

Im folgenden ist die Ansprache dokumentiert:

Zum dritten Mal versammeln wir uns hier zum T4 Umzug vom Ort der Schreibtischtäter des systematischen Massenmords zur Charité. Und auch dieses Mal beginnen wir diesen Umzug mit dem Gedenken an unsere ermordeten Schwestern und Brüder.
Immer wieder fragt man sich, wie war das möglich, was war das Mordmotiv dieser Täter.
Ernst Klee sagt es ganz deutlich: Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis. Es war die medizinische Inquisition, ein Denken in "Sieg Heil" Begriffen, biologistisch objektiviert in der Rede von der Herrenrasse, die genau durch ihr mörderisches System ihre Macht bestätigte, indem sie "desinfizierte", Menschen vergaste.

Und ist heute alles ganz anders?
Sicher, das systematische Ausrotten der Ver-rückten durch geziehlten Mord gibt es nicht mehr, aber wie konnte zum Beispiel die größte Berliner Psychiatrie, die Ka Bo En nach Karl Bonhoeffer genannt werden? Karl Bonhoeffer, der wie die anderen Ärzte die "Sieg Heil" Ideologie verinnerlicht hatte, der ebenfalls darauf gewartet haben muß, daß durch
die Erbgesundheitsgesetze das sog. Übel der sog. Psychischen Krankheit endlich an der vermeindlichen Wurzel, den Trägern ihrer Erbanlagen aus dem Volkskörper beseitigt werden kann. Dazu wirkte der Chefarzt der Psychiatrie in der Charité als Gutachter und Richter an den Erbgesundheitsgerichtshöfen sogar noch nach seiner Pensionierung mit.
Welche Feindlichkeit und Verachtung muß gegenüber den in "Bonnies Ranch" behandelten Menschen zugrunde liegen!

Warum wird diese Geschichte totgeschwiegen?
Warum antwortet die Senatorin Frau Dr. Hübner seit über 14 Monaten nicht auf unsere Anfrage nach der Anzahl der Verfahren, in denen seine Stellungnahme zu einer unter Zwang durchgeführten verstümmelden Operation geführt hat?
Der Umgang mit der Frage ist schon die Antwort:
Sie soll totgeschwiegen werden.
Es soll totgeschiegen werden, daß eine menschenverachtende Zwangspsychiatrie unter dem Deckmantel eines medizinischen Jargons weiter am Werk ist. Es soll totgeschwiegen werden, daß Ärzte die Seele eines Menschen für krank und zu heilen definieren können, das Ur-Eigenste, das "Ich" beurteilen und zur Zwangsbehandlung freigeben
dürfen, die so beurteilten Menschen einsperren, körperverletzen und mit einer Stigmatisierung zutiefst verunsichern dürfen, sie mit den Gewaltmethoden der Psychiatrie kränken und ihrer Selbstbestimmung berauben dürfen.

All das geht, ohne daß solch ein Urteil für angeblich gefährliches Verhalten durch ein Verfahren mit dem Schutz einer Strafprozessordnung gesprochen wird und ohne daß zumindest ein Rechsanwalt des Vertrauens beigeordnet würde. Zeigt das nicht deutlich genug,  daß 1945 die Zwangspsychiatrie ein diktatorisches System geblieben ist, das
unverändert Vorbeugehaft praktiziert, "Schutzhaft", um die Gesellschaft vor uns zu schützen?


HOME
Impressum