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In Österreich
hat sich etwas Wesentliches ereignet: - seit dem 29.3.06 gibt es dort
eine nahezu revolutionär zu nennende gesetzlich verankerte Patientenverfügung! Zwar steht
ein ganz merkwürdiger § 13 im Gesetz: Demzufolge
kann man in Österreich nunmehr per rechtsverbindlicher Patientenverfügung
JEDE psychiatrische Diagnose ohne ausdrückliches, schriftliches eigenes
Einverständnis verunmöglichen (siehe z.B.: www.patverfue.de
) und schon gibt es keine psychiatrische Verleumdung mehr durch eine
legale Zwangsdiagnose und damit keine legale Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung.
Denn das österreichische Unterbringungsgesetz, ermöglicht Zwangsbehandlung
nur, wenn alle drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
b)
Wenn man schon einen gesetzlichen Vertreter hat, ist man bevormundet
und kann keine wirksame Patientenverfügung mehr errichten. Anders sieht
es aus, wenn man - zumindest gilt das in der BRD - stattdessen eine
Vorsorgevollmacht hat. Das ist hier bisher das einzige Schlupfloch gegen
die psychiatrische Gewalt, siehe: www.patverfue.de
.
c) Dass so eine Patientenverfügung alle 5 Jahre erneuert werden muß
und das dann jeweils 300.- Euro kostet, wie es der Humanistischen Verband
auf dessen Website behauptet: www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=404
, hat sich teilweise als falsch herausgestellt: Die Frist von jeweils
5 Jahren Gültigkeit steht im Gesetz und eine Patientenverfügung ist
vor einem Rechtsanwalt oder Notar zu errichten (wofür Rechtsanwalt /Notar
selbstverständlich Gebühren verlangen dürfen), aber es ist auch möglich,
eine Patientenverfügung vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der sog.
"Patientenvertretungen" zu errichten. Diese sind sicherlich
wesentlich billiger, wenn nicht ohnehin kostenlos. Zusätzlich muß auch
noch ein Arzt bestätigen, dass man sich von ihm hat "beraten"
lassen, aber die 1/4 Stunde dummes Gesülze kann man schließlich alle
5 Jahre mit Kopfnicken (und sich dabei andere Gedanken machen) hinter
sich bringen. Denn die Beratung kann ja nicht verhindern, dass man das
in die Patientenverfügung reinschreibt, was da eben reingehört:
www.patverfue.de Das
wird relativ kurzfristig der ganzen Psychiatrie die Beine wegziehen.
Denn auch, wenn nur eine kleine Minderheit solche Patientenverfügungen
verfasst, wie wir sie vorschlagen, wird völlig offensichtlich, dass
es gar keine "psychische Krankheit" gibt, weil ihr JEDES Objektivitätskritierium
fehlt: Es ist hinreichend, dass man nicht "psychisch krank"
sein will, und schon kann man auch nicht mehr "psychisch krank"
sein, bzw. zum angebl. "Psychisch Kranken" gemacht werden.
:o) Wir
gratulieren unseren österreichischen Mitmenschen von ganzem Herzen und
bitten Sie, diese gute Nachricht in eigenen E-Mail Verteilern und Listen
weiterzuleiten. Werner-Fuß-Zentrum
24.4.06
Ergänzende Hinweise zur Gesetzesbegründung von Dr. Helmut Pollähne
(verantwortlich als Redakteur für Recht
& Psychiatrie): |