Öffentliche Gegenanhörung
Wiedergabe
der Grafik mit freundlicher Genehmigung: © Gael Cassos, Tel Aviv
"Wie frei muss ein freier Wille sein?"
Mi. 16.6.2004 um 17.30 Uhr
im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, BerlinDas laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Betreuungsrechts hat es - wieder einmal - an den Tag gebracht: Wenn Hilfsangebote auf Widerstand stoßen, dann soll "Hilfe" auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden können. Rechtlich gelingt dies über die Konstruktion eines nur "natürlichen Willens", dessen angebliche Unfreiheit die Legitimation für Zwangsmaßnahmen bietet.
In der Veranstaltung soll unter der Überschrift "Macht - Hilfe - Gewalt" über die Kampagne der Betroffenenverbände gegen Zwangsbetreuung informiert werden, die fordert, daß das Betreuungsrecht die unbedingte Anerkennung des erklärten Willens der Betroffenen zu Grundlage hat.
Als Fachmann zum Thema ist der Behindertenpädagoge Prof. Eckhard Rohrmann aus Marburg eingeladen. Prof. Rohrmann befaßt sich seit Jahren mit Fragen fürsorgerischer Gewalt und dem nicht eingelösten Versprechen, Behinderung als soziales Defizit einer Gesellschaft und nicht als biologischen Mangel des Betroffenen zu sehen.
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