Weglauffibel

von Johann von Leyden

Die wichtigsten Tips, wie man sich am besten aus der Psychiatrie befreit.
oder
Wie man sich gegen eine psychiatrische Infektion immunisieren kann


Grundsätzlich muß man sich eines merken: Es gibt keine psychische Krankheit!
Was Psyche ist und welchen Regeln sie gehorcht, weiß keiner, ja es wissen zu wollen führt in die totale Katastrophe.
Denn wenn es einen Weg geben sollte, wie andere unsere Gedanken, Träume, Geheimnisse und Lügen darüber sicher erkennen können, dann wäre es um die menschliche Freiheit geschehen.
Genau das zu können aber maßen sich Psychiater/innen an und deshalb ist das psychiatrische System so eine große Gefahr für die menschliche Freiheit und eine besonders gefährliche Form von Gewalt, die sich durch ein Totschweigesystem vor der Öffentlichkeit verbirgt.

Wie können z.b. Psychiater sich ein Urteil darüber erlauben, ob du z.B. Stimmen hörst; ob es stimmt oder ob du es nur behauptest, simulierst, das kann und darf keiner wissen können. Also darf "Stimmen hören" ausschließlich eine Frage des Glaubens sein, des Vertrauens in den Menschen, der behauptet "Stimmen zu hören". Und genau dieses Vertrauen, daß ein "Stimmenhörer" gegenüber einem Menschen aufbringt, dem er darüber berichtet, wird mit Einsperrung, folterartiger körperlicher Züchtigung (sog. Fixierung), Körperverletzung (sog. Behandlung gegen den Willen) mit bewußtseinsverändernden Drogen (sog Medikamente) von Ärzten beantwortet. Das ist das Paradigma der Psychiatrie.

Wenn man sich das klar macht, dann erkennt man, daß psychiatrische Zwangsmaßnahmen ganz einfach kurz und bündig Terror zu nennen sind, allerdings staatlich gewollter Terror, der im wesentlichen mit Schutzhaft in der Nazizeit oder der Verfolgung durch den KGB zu vergleichen ist.
Damals wie heute zählen nicht Straftatbestände, sondern Begriffe wie "Selbst- und Fremdgefährdung" werden als legitimatorische Rhetorik vorgeschoben, um Menschen einzusperren, ja sogar mit bewußtseinveränderenden Substanzen, Drogen, zwangsweise damit gewaltsam zu spritzen, ohne das es als Körperverletzung geahndet würde.

Was tun, wenn man gegen den eigenen Willen in eine Psychiatrie gebracht werden soll?
Die wichtigste Frage: Wer bringt dich da hin?
Nur die Polizei und Feuerwehr hat exekutive Gewalt; allerdings kann der sozialpsychiatrische Dienst, eine Krisenberatungsstelle, ein/e niedergelassener Psychiater/in oder eine Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung und Heilbehandlung die Polizei holen, die dann in aller Regel glaubt, daß sie dich in die Psychiatrie bringen muß, wenn sie deiner habhaft wird. Wenn dabei Freunde anwesend sind, die bezeugen können, daß du weder fremd- noch eigengefährdendes Verhalten an den Tag gelegt hast, dürfte die Polizei legal nur deine Personalien aufnehmen, denn dein Zeuge kann die Haltlosigkeit der psychiatrischen Unterstellung ja bekunden.Falls du dich nicht ausweisen kannst, kannst du max. für 48h in polizeilichen Gewahrsam genommen werden.
Auch wenn Nachbarn sich durch dein Verhalten gestört fühlen und dich bei der Polizei oder dem SpD denunzieren, kannst du die Psychiatrie am Hals haben.
Merke: Nur die Polizei und die Feuerwehr dürfen dich anfassen!

Sobald sicher ist, daß du dich einem polizeilichen Zugriff nicht mehr entziehen wirst können, schalte scheinbar auf kooperativ, das ist die einzige Chance, die du dann noch hast, um schnellstens wieder frei zu kommen. Kooperativ heißt, du stellst dich total brav, gehst gerne ohne jeglichen Widerstand zu leisten mit der Polizei mit, und bestehst auf eine freiwillige Unterbringung in der Psychiatrie, da du dich völlig krankheitseinsichtig stellst und betonst, daß du weder Fremd- noch Eigengefährlich bist, was dir denn vorzuwerfen sei, psychisch krank darf man ja schließlich sein.

In der Psychiatrie bestehe darauf, daß du wegen deiner freiwilligen Unterbringung auf eine offene Station eingewiesen wirst. Von einer offenen Station kannst du jederzeit das Weite suchen, wenn dir z.b. das Essen nicht schmeckt, die Matratze zu hart ist, du das Personal nicht höflich genug findest oder du andere als die angebotenen Drogen vorziehst. Du bist wie in einem Hotel und erwartest den Service eines guten Hotels, schließlich zahlst du (durch deine Versicherung oder die Sozialhilfe) ca 400.-DM pro Nacht, das ist Luxuskategorie, dafür kannst du einiges erwarten!

Falls du erpresst wirst, entweder die freiwillige Unterbringung auf der Geschlossenen zu akzeptieren, oder du wirst zwangsweise untergebracht, laß dir diese Erpressung schriftlich geben, im Gegenzug akzepzierst du die freiwillige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung.
Ab diesem Moment ist es äußerst wichtig, daß du telefonischen Kontakt (darauf hast du ein Recht) mit Anti-psychiatrischen Helfern, deinem Rechtsanwalt oder einer Vertrauensperson, die dir gegenüber sich schon einmal antipsychiatrisch geäußert hat, aufnimmst - versuch es im Notfall über die nächste Selbsthilfegruppe in deiner Nähe, möglicherweise hilft dir sogar das Pflegepersonal mit einer Kontaktadresse der Selbsthilfegruppe oder amnesty international weiter.

Ganz wichtig: versuche dich in dieser Situation so verschlossen und "normal" zu geben wie nur irgend möglich, verrate unter gar keinen Umständen dem Klinikpersonal irgendwelche Sensationen die du erlebt hast. Sieh deinen "Arzt" als den Verhörspezialisten der Staatsanwaltschaft an, der jede nur irgendwie passende Äußerung von dir gegen dich verwenden wird, um damit seine Denunziation, du seist krank und gehörst dafür eingesperrt, zu untermauern! Du hast definitiv ein absolutes Schweigerecht, nutze es und äußere dich ausschließlich so:
"Ich sage nur was über meinen Anwalt".

Worauf du bestehen mußt: als freiwilliger Patient hast du unweigerlich das Recht keine Psychopharmaka verabreicht zu bekommen, wenn du das nicht willst.
Wenn du daraufhin damit genötigt wirst (was strafbar ist), daß eine Zwangseinweisung vorgenommen würde, wenn du auf deinem Recht bestehst, verhandele so: Sie sollen dir diese Erpressung schriftlich geben, dann akzeptierst du als Kompromiss, daß Du als Medikation Pillen bekommst, die kannst du versuchen im Mund zu verstecken und im nächsten Klo wieder ausspucken. In der Regel weden sie den Teufel tun, die Erpressung zu dokumentieren.
Merke: Du mußt zwangseingewiesen sein, um zwangsbehandelt werden zu können.

Eines mußt du wissen: tatsächlich hat die Klinik in der Geschlossenen immer die Macht (egal wie illegal dir das vorkommen mag) dich durch Anbinden ans Bett zu fesseln und dich zwangsweise zu spritzen, auch wenn wir das als Folter empfinden mögen. Die Gurte am Bett sind eine unmenschliche Bedrohung; Macht korumpiert und absolute Macht korumpiert absolut: Psychiater kennen sogar so absurde Diagnosen wie "gute Fassade" - du wirkst nur normal, aber sie meinen wissen zu können, daß du `gefährlich´ verrückt bist. Mit solchen Methoden kann jede Mißhandlung gerechtfertigt werden.

Versuche so schnell wie möglich irgendeine/n Vertraute/n als Zeugen zum Besuch bei dir auf der Geschlossenen zu bewegen. Sobald dieser Zeuge anwesend ist, nutze dein Recht und bestehe unbedingt auf einen Spaziergang mit deinem Besuch! Da du freiwilliger Patient bist und dein/e Vertraute/r Zeuge ist, kann kaum mehr willkürlich behauptet werden, du wärst jetzt auf einmal gefährlich, denn du bist es vor diesem Zeugen offensichtlich nicht, also muß du die Station zu einem Spaziergang verlassen können, alles andere wäre strafbare Freiheitsberaubung durch die Klinik.

Draußen vor der Tür erzählst du deinem Vertrauten, daß bei dir eine Spontanheilung eingetreten sei und du gehst sofort raus aus dem Klinikgelände und flüchtest zu wirklich guten Freunden eventuell sogar in ein Hotel. Dann auf legale Weise Geld besorgen (noch nie hattest du es dringender nötig als jetzt) und dich am besten für ein bis zwei Wochen aus dem Staub machen, zuhause wird dir veraussichtlich der sozialpsychiatrische Dienst einen Polizeibesuch abstatten lassen und du bist in größter Gefahr zwangseingewießen zu werden, ein Wechsel des Bundeslandes sollte jede weitere Gefahr vorläufig bannen.

Falls die Ärzte trotz dieser Ratschläge versuchen dich zwangseinzuwiesen und du davon Wind bekommst, versuche noch vor der richterlichen Anhörung (normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach der Gefangennahme in der Geschlossenen) bei einer günstigen Gelegenheit zu flüchten: z.B. wenn die Stationstür mal geöffnet wird, entschlossen sich rausdrängen und die Füße unter den Arm nehmen und wegrennen, außerhalb der Klinik kann euch nur die Polizei noch zu was zwingen, keine Pflegerschläger mehr. Oder der Zaun im geschlossenen Hof ist an einer Stelle schlecht zu übersehen, da kannst du vielleicht drübersteigen und das Weite suchen.Auf der Flucht immer daran denken: es ist so schwer verrückt zu sein und normal zu bleiben, aber du bist in größter Gefahr deine Freiheit wieder zu verlieren, du mußt es versuchen.

Eine Flucht vor der Anhörung ist deshalb so ratsam, weil der Rechtssgrundsatz gilt: keine rechtliche Verfügung (wie eine Zwangseinweisung) ohne rechtliches Gehör des Betroffenen.
Damit ist nach deiner erfolgreichen Flucht das ganze Verfahren hinfällig und da es keinen Haftbefehl gibt, kann dich die Polizei wiederum nur festnehmen, wenn du der Polizei einen fremd- oder eigengefährlichen Eindruck erweckst oder sonst einer der Anfangs genannten Fälle zutrifft. Ansonsen gilt das vorne gesagte.

Auch wenn du sehr wenig Geld hast und z.b. nur von Sozialhilfe lebst, du mußt einen Anwalt deines Vertrauens bei der richterlichen Anhörung dabei haben, falls es dir nicht gelungen sein sollte vorher zu fliehen (Ob es ein Anwalt deines Vertraues ist, wirst du danach wissen). Falls es dir trotz all dieser Empfehlungen nicht gelungen ist, deinen Anwalt zu mobilisieren, verweigere in der Anhörung jegliche Aussage, sei es zur Person oder zu irgenwelchen Vorwürfen oder Behauptungen über dich, wiederhole stereotyp: "Irgendeine Äußerung mache ich ausschließlich in Anwesenheit und nach Rücksprache mit meinem Anwalt, ohne meinen Rechtsanwalt ist das Verfahren Rechtsbeugung". Bestehe absolut dogmatisch auf einer Protokollierung dieses einen Satzes; falls der Richter dich dann, ohne daß du dich geäußert hast, zwangseinweist, kannst du ihm danach u.U. Probleme machen (Allerdings muß das Verfahren eventuell bis nach Karlsruhe getrieben werden)



Für die Zeit nach der Psychiatrie, solltest du den folgenden Brief schreiben:

An den
Sozialpsychiatrischen Dienst
.................... (Ort/Bezirk, der für deinen Wohnort zuständig ist)

Ort / Datum
Per Einschreiben mit Rückschein

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen in aller Form mitteilen, daß
· ein HAUSBESUCH von Ihnen einen HAUSFRIEDENSBRUCH bedeuten würde.
· falls sie Kontakt mir mir aufnehmen wollen, können Sie das jederzeit unter Angabe der Gründe schriftlich per Post tun und mich zu einem Besuch Ihrer Dienststelle auffordern, wenn die Gründe stichhaltig sind.
· jeder weiterer Versuch, sich mit mir zu beschäftigen, verletzt meine Privatsphäre und den Datenschutz, und ich behalte mir vor, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.
· bitte unterrichten Sie mich über die Vernichtung der angelegten Akten.
Falls Sie sich zu diesem Schritt nicht entschließen können sollten, beantrage ich hiermit die Herausgabe an mich.

Mit freundlichen Grüßen


Falls die Psychiatrie einen Arztbesuch vorschreibt, unbedingt folgendes Schreiben der/m niedergelassenen Psychiater/in vorlegen:

Bestätigung zur ärztlichen Schweigepflicht

hiermit bestätige ich, daß ich mich strikt an die ärztliche Schweigepflicht halte,
insbesondere ausschließlich auf den schriftlich geäußerten Wunsch meines/r Patienten/in,
...................................., irgendeiner Betreuung, dem Sozialpsychiatrischen Dienst oder einer psychiatrischen Klinik etwas über die Behandlung, die Besuche oder Nichtbesuche von
Herrn/Frau..................................................... in meiner Praxis mitteilen werde.
Ausgenommen ist hiervon ausschließlich die Tatsache des heutigen Besuches von Herr/Frau............................................hier in meiner Praxis, die ich auf Nachfragen des SpD oder der ................................................(letzte Klinik eintragen) bestätigen werde, ohne etwas über die Behandlung verlautbaren zu lassen.


Ort + Datum (Unterschrift des Arztes/in)

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