Veröffentlicht in der Zeitschrift "Streetworker" - Ausgabe Winter 2004 - ISSN 1483 - 2857

Berichte aus der Wirklichkeit

Der Fall Chefarzt Prof. Dr. Maurer, Oberarzt Dr. Jens Wenke
Der Fall Chefarzt Dr. Becker, Karl Bonhoeffer Nervenklinik
Der Fall Dr. Teiss
Der Fall Oberarzt Dr. Bresser und der Ärztlicher Direktor des Urban Krankenhaus Dr. Fabrizius
Der Fall Frau Dr. Horstmann
Dr. Lehmkuhl und sein semantisches Problem
Ergänzung: ein Bericht aus dem Jahr 2003


Mit den folgenden Fällen soll präzise herausgearbeitet werden, wie das wesentliche Paradigma der Psychiatrie, Gewalt gegen Menschen ist, die sie zu Patienten definiert hat, um mit der Maskierung von Hilfeleistung menschenverachtendes Quälen zu legitimieren. Welche psychische Struktur diesen Tätern zugrundeliegt, mögen die Psychologen klären. Ein Begriff aus dem Jargon des Nazi-Terrorregimes, die „Schutzhaft", charakterisiert die Situation präzise.


Der Fall Dr. Lichtenberger:
Wie ein Mensch zum Patienten definitiert wird

"Hier liegt 'ne Leiche 'rum - die haben hier einen umgebracht, ich rieche es", das waren die ersten Gedanken als Johann von Leyden das erste Mal eine psychiatrische Station in der Reformpsychiatrie Bremen Ost betrat. "Kommen Sie mal mit ins Arztzimmer," sagte Dr. Lichtenberger als sie sich im Aufenthaltsraum das erste mal begegneten. Ein für verrückt erklärter sog. Patient - Rolf Jager er war Herrn von Leyden völlig unbekannt - wollte bei dem Gespräch im Arztzimmer dabei sein und folgte ihnen. [von Rolf Jager ist meine Sammlung hier]

Heute weiß Herr von Leyden, wie dumm es war, Dr. Lichtenberger dorthin zu folgen und etwas von seiner Poesie vorzulesen.
"Sie sind ein Fall für die Station" war dessen Antwort. Diese Worte sind die Gewalt. Der mitgekommene "Patient", Rolf Jager, verstand die Gewalt dieser Worte und reagierte, als Herr von Leyden ihn bat: "Du bist stark, zeig deine Stärke".

So ungerecht kann Medizin sein - Herr von Leyden hat den "Patienten" wieder beruhigt, als der seine Stärke zeigte und auf den Arzt losging. Dessen Antwort - der Alarm an den Pfleger-Schläger Eingreifftrupp. Ein kurzer Kampf und die medizinische Macht hat sich durchgesetzt und nimmt beide fest. Nicht ganz ohne Verluste - auf der geschlossenen Station können sie sich beide in Notwehr noch einmal freikämpfen und eine weitere inzwischen herbeigeeilte Stationsärztin bekommt bei dem Kampf einen Schlag ins Gesicht ab und blutet. Dafür werden die beiden sofort abgestraft - angeschnallt an allen Vieren, und dann die Spritze. "Jetzt murksen die dich ab", hat Herr von Leyden die Geschichte mit der Leiche im Sinn. Angeschnallt im Bett (Klingel gibt's nicht) - eingesperrt ins Zimmer auf der geschlossenen Station, dämmert er weg. "Essen ist leider schon vorbei" bekommt er als Antwort, als zufällig jemand von Pflegepersonal mal reinschaut, er hungrig aufgewacht ist und angefesselt nur noch ins Bett machen kann.


Der Fall Chefarzt Prof. Dr. Maurer, Oberarzt Dr. Jens Wenke
Die Fürsorgepflicht der Psychiater füreinander und ihre absurden Konstruktionen

Am 7.5.94 begibt sich Herr von Leyden zwar genötigt, aber freiwillig zur Beobachtung als sog."Patient" in die psychiatrische Klinik der Goethe Universität Frankfurt am Main. Er wird sofort auf der Geschlossenen untergebracht. Oberarzt Dr. Jens Wenke ist sich sicher: gefährlich wegen guter Fassade und kündigt die richterliche Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung an. (Bitte lassen Sie sich die psychiatrische Diagnose "Gute Fassade" auf der Zunge zergehen: jemand scheint nur normal, ist aber in Wirklichkeit verrückt, im psychiatrischen Denken gibt es eine Normalitätssimulation die für verrückt erklärt werden kann; dies ist ein Bericht aus dem psychiatrischen Alltag, um es noch einmal zu betonen) Unter diesen Umständen widerruft Herr von Leyden sofort die Freiwilligkeitserklärung und macht sich aus dem Staub. Er hat besseres zu tun und wird weder irgendwo auffällig, geschweige denn gefährlich.
Eine Diagnose mit brutalen Folgen, wenn er nicht getürmt wäre  Körperverletzung durch Fixierung, zwangsweises Niederspritzen, monatelanges Eingesperrtsein und vielen Kosten bei der Krankenkasse.
Verantwortlich:
Oberarzt Dr. Jens Wenke

8 Wochen danach:
Den Abflug in die USA stoppt die Ausweiskontrolle des Bundesgrenzschutzes wegen einer Fahndung nach Herrn von Leyden.
Auf der Flughafenwache verordnet der Fahndungscomputer den Anruf beim diensthabenden Oberarzt der Psychiatrie; dessen Anweisung an den BGS Beamten: „Wenn der von Leyden sich nicht auffällig benimmt, können sie ihn laufen lassen." Der BGS Beamte schüttelt den Kopf und zweifelt am gesunden Menschenverstand. Auch ihm war nicht klar, welche Folgen eine Psychiatrische Diagnose hat - 8 Wochen Fahndung. Und was heißt auffällig?
Ein Verbot des Karnevals?
Herr von Leyden wendet sich an die Leitung der Universitätsklinik, und bekommt im weiteren Verlauf der Korrespondez auf die Frage nach dem Namen des Oberarztes, der ihm entfallen war, von Chefarzt Prof Dr. K. Maurer folgende Antwort:
„...Wir bitten Sie ebenfalls um Verständnis, daß wir den Namen des diensthabenden Arztes bzw. Oberarztes nicht nennen, nämlich im Interesse unserer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter..."

An erster Stelle der Universitätspsychiatrie steht also die Fürsorgepflicht der Ärzte füreinander. Der "Patient" soll auf der geschlossenen Station nicht einmal das Recht haben, den Namen des für eine Zwangseinweisung verantwortlichen Arztes zu erfahren, der verantwortliche Arzt wird wie zu einem I.M. Oberarzt - mit zu schützendem Klarnamen. Erst durch eine Strafanzeige und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konnte Herr von Leyden den Namen dieses Oberarztes 2 ½ Jahre danach erfahren.


Der Fall Chefarzt Dr. Becker, Karl Bonhoeffer Nervenklinik,
Die Drohungen bei Machtverlust.

Am 26.11.96 ca. gegen 16.00 Uhr findet nach der Flucht von Jürgen Unger aus der Zwangsbehandlung in einer geschlossenen Abteilung der Karl Bonhoeffer Nervenklinik folgendes Telefongespräch statt. Durch einen Lautsprecheinstellung des Telefons kann von mehreren Anwesenden im Werner-Fuß-Zentrum, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, bezeugt werden, daß der über die Flucht von Herrn Unger aufgebrachte Dr. Becker droht:
„Wenn er Herrn Ungers habhaft werde, werde dieser 3 Wochen lang zwangsgespritzt und komme 3 Wochen lang nicht an die frische Luft."
Herr Unger gelingt es, sich der polizeilichen Fahndung durch zwei Hotelaufenthaltstage zu entziehen. Während dieser zwei Tage erwirkt Herr Becker ohne die Möglichkeit einer Anhörung durch den Betroffenen, da er ja die Behandlung abgebrochen hat, eine Verlängerung der Zwangseinweisung. Wie ist Dr. Beckers Verhalten anders als durch eine Sieg Heil Ideologie zu erklären?

Herr Ungers kann inzwischen mit dem Schlüsseldienst seine eigene Wohnung aufbrechen, da ihm alle Schlüsssel in der Psychiatrie abgenommen worden waren, und seine Mutter erreicht in einem Gespräch mit einem Kriminalpolizeikommisar, daß die Fahndung ausgesetzt wird, wenn Herr Ungers zu seiner ambulant behandelnden Ärztin Frau Dr. Richert geht. Diese verschrieb ihm Psychopharmaka, die Herr Unger aber nur vorgeblich einnahm und so kann er die drei Wochen bis zum Ende des Zwangsunterbringungsbeschlusses in Freiheit abwarten.


Der Fall Dr. Teiss,
Psychiatrie, die diskrete Gewalt

Vorausschicken möchte ich, daß das Urban Krankenhaus in Kreuzberg ist, dieser Bezirk einen Grünen Bürgermeister hat und politisch die Verwaltung der Psychiatrie in Berlin auf Bezirkseben umgesiedelt wurde. Die Grün Alternativen sind in der Psychiatriefrage offensichtlich verantwortlicher Teil der hermetischen Machtstrukuren geworden.


Gedächtnisprotokoll der Vorfälle des Donnerstag, 16.1.97 im Urbankrankenhaus

Da ich am Mittwoch von Hans-Günther Brauns Zwangseinweisung erfahren hatte, besuchte ich ihn ca. gegen 15.45 auf der geschlossenen Station 4 im Altbau Haus 4 des Krankenhaus am Urban in Berlin.

Gegen 16.30 war Herr Braun und ich auf seinem Einzelzimmer und unterhielten uns. Der Pleger Gabriel kam herein und kündigte die Medikamention an. Er erklärte, daß Herr Braun gespritzt würde und ich das Zimmer verlassen solle und ging wieder hinaus. Herr Braun erklärte mir daraufhin, daß er wolle, daß ich bei der Zwangsbehandlung - dem Spritzen des Patienten gegen seinen erklärten Willen - als Zeuge zugegen sein solle. Herr Braun hatte erklärt, daß das Spritzen gegen seinen Willen vorher durch Fixierung mit aller Gewalt durchgesetzt wurde und er durch mein Zeugnis belegen wolle, daß er zwangsbehandelt wird, auch wenn er sich nicht körperlich wehrt, um eine Fixierung zu vermeiden.
Herr Gabriel und Stationsarzt Teiss betraten das Zimmer und wir beide erklärten, daß ich als Zeuge der Zwangsbehandlung anwesend sein wolle bzw. aus Herrn Brauns Sicht solle. Der Arzt erwidert, daß ich den Raum verlassen solle. Ich verteidigte meinen Anspruch, als Zeuge und menschlicher Beistand anwesend sein zu wollen, und verwieß auf den Willen des Patienten, was der Arzt dann zu verbergen habe. Herr Teiss:
„Bitte verlassen sie jetzt das Zimmer, ich mache hiermit von meinem
Hausrecht Gebrauch, Sie können draußen warten."

Ich überlegte, diesen Vorfall durch die Polizei dokumentieren zu lassen. Da mir dafür eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht hätte, und ich Herrn Braun möglicherweise nicht mehr hätte besuchen können, verwarf ich die Möglichkeit, durch Sitzenbleiben und den Verweis, die Polizei solle mich des Zimmer verweisen, die Situation weiter zu eskalieren und gehorchte.
Nachdem ich das Zimmer wieder betreten durfte, war Herr Braun von der Spritze wie benommen, und ich mußte wegen dieser Vergewaltigung sehr weinen.



Der Fall Oberarzt Dr. Bresser
und der Ärztlicher Direktor des Urban
Krankenhaus Dr. Fabrizius

Die Spontanheilung

Die Ereignisse: Am Montag den 20. 1. ´97 wurde um 14.00 Uhr die richterliche Anhörung wegen der Zwangseinweisung von Hans-Günther Braun nachgeholt. Für den Richter war der Fall schnell klar: der Patient ist zwar psychisch krank, aber wenn er freiwillig seine Medikamente nehmen will, bereitwillig sich im Krankenhaus auf einer offenen Station behandel lassen will, keinen bedroht und lammfromm wie Christus in dem Gespräch einen in seiner Situation völlig reflektierten Menschen repräsentiert, darf eine Zwangeinweisung nicht mehr aufrechterhalten werden. Entsprechend fällt er sein Urteil.
Das freut Herrn Braun, und er möchte mit seinem Besuch die wiedergewonnen Freiheit mit einem Spaziergang feiern. Auf der geschlossenen Abteilung 4, muß dazu natürlich die Tür aufgeschlossen werden, und da das Personal aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit ist, die Tür zu öffnen, wird der Oberarzt Dr. Bresser geholt. In Kenntnis der neuen rechtlichen Situation, hätte er sich freuen können, einem Patienten ohne die Gewalt eines Freiheitsentzugs zu begegnen.

Aber was tut er: Er versucht eine Erpressung: Wenn Sie jetzt mit Ihrem Besuch einen Spaziergang machen wollen, müssen wir Sie, Herr Braun, sofort entlassen, was dann auch geschieht.
Mit dieser Erpressung hat der Oberarzt ganz klar bewiesen, daß es ihm nie und nimmer um irgendwelche "Therapie"bemühungen seiner Stationsärztin Frau Dr. Schlechter ging. Sie hatte nur wenige Minuten vorher gegenüber dem Richter dringend dazu geraten, die hohe Medikation von Herrn Braun in der therapeutischen Betreuung eines Krankenhauses fortzusetzen und wollte dazu die Unterbringung auf einer offenen Station organisieren. Dr. Bresser ging es offensichtlich ausschließlich darum, den Patienten in seiner Gewalt zu behalten, wenn er ihm so absurde Vorschriften machen will, daß er als freiwillliger Patient entlassen wird, wenn er einen Spaziergang machen will. Bewegung tut doch gut nach so einem Käfigaufenthalt. Am Tag nach der Entlassung passierte folgendes: die Stationsärztin der geschlossenen Station 4, Frau Dr. Schlechter, die am Tag zuvor noch von ihrer dringend erforderlichen Hilfe überzeugt war, erteilte Hans-Günther Braun ein 4 wöchiges Besuchsverbot dieser Station, als er seine Mitpatienten vom Tag zuvor besuchen will. Am 7.2. bekommt er von Oberarzt Dr. Bresser sogar ein Hausverbot für das gesamte Gelände der Urban Psychiatrie.

Damit ist bei Herrn Hans-Günther Braun ein seltenes Wunder geschehen - eine Spontanheilung, wie sie sonst doch nur in Lourdes vorkommen soll: kann er nun wegen des Hausverbots in dieser Klinik nie mehr mißhandelt werden?

Was sagt der ärztliche Direktor des Urban Krankenhaus Dr. Fabrizius zu dem Vorgehen seines Oberarztes? Er erklärt zur ärztlich psychiatrischen Indikation, daß im Urbankrankenhaus Herrn Braun nur mit freiwilliger Käfighaltung zu helfen sei! Das ist also der medizinische Stand der Psychiatrie unter Grüner Verantwortung.

Aber es kommt noch besser:
Selbst das Recht, sich photographieren zu lasssen, ist in der Psychiatrie des Urbankrankenhaus nur durch Beschlagnahmung des Films als Beweismittel durch die herbeigerufene Polizei und um den Preis einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu verteidigen.


Der Fall Frau Dr. Horstmann
Wie eine Psychiaterin über ihre Machtbesessenheit die medizinische
Versorgung eines Ordnungshüters vergißt. Eine Groteske

Gedächtnissprotokoll vom Samstag, dem 21.6. 1997, Beginn 17.36 Uhr

Ernst Adolph und ich gehen ins Urban Krankenhaus Station 4, um Herrn Belli zu besuchen. Wir treffen am Eingang Hans-Günther Braun, der allerdings wegen eines Hausverbots und der Anwesenheit von Pfleger Gabriel, der ihn kennt, Bedenken hat, an dem Besuch der Station teilzunehmen. Er verfolgt das Geschehen von vor der Glaseingangstür aus. Nach ca. 10 Minuten warten, klingeln wir und Herr Adolph und ich bekommen gegen 17.45 von einer Pflegerin Einlaß (dunkles Kleid, ca. 1,65 groß). Ernst Adolph fragt sie sofort nach einem Gespräch mit dem Arzt und zeigt seine Bevollmächtigung als Betreuer. Das ginge nicht, war ihre Antwort. Der uns bekannte Pfleger Gabriel trat hinzu, dem wir ebenfalls unser Verlangen vortragen, den Arzt von Herrn Belli zu sprechen. Auch er sagte dies ginge nicht, da es Samstag wäre.

Herr Belli kam hinzu und bat uns auf sein Einzelzimmer. Er zeigte uns unmittelbar seine Einspritzverwundungen und klagte über heftige Schmerzen und daß die Spritzen gegen seinen erklärten Willen verabreicht werden. Widerstand könne er nicht leisten, da er sonst grausam fixiert würde und zeigte uns die eben abgeheilten Wunden von der Fixierung auf dieser Station ca. 20 Tage zuvor.
Herr Gabriel erscheint in der Tür und wir bitten ihn erneut den verantwortlichen Arzt zu rufen. Er verweist auf den Oberarzt am nächsten Montag. Ich protestiere gegen die zwangsweise Medikation, da Herr Belli weder widerständig noch gefährlich sei, ist diese Maßnahme unserer Ansicht nach Körperverletzung. "Für die Verantwortung ist nur der Arzt zuständig", antwortet er. Auf Nachfragen akzeptiert Herr Gabriel, daß es einen verantwortlichen Arzt im Krankenhaus gäbe, aber er weigert sich ihn zu rufen, da er keinen Anlaß dafür sehe.
Daher sieht sich Herr Adolph zu einer Beweissicherung der Körperverletzung durch Photographieren gezwungen und macht auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Belli mit Blitzlicht mehrere Photos von den Verletzungen. Herr Belli streckt dafür extra seine Arme deutlich hervor.
Kurz darauf erscheint Herr Gabriel und fordert uns auf die Station zu verlassen, da er das Hausrecht habe. Er untersagt das Photographieren. Ernst Adolph und ich erklären, daß wir auf den Arzt warten, da nur er ein Besuchsverbot während der Besuchszeit aussprechen könne. Herr Adolph weist nochmals auf seine Bevollmächtigung hin. Herr Belli klagt über die starken Schmerzen, die durch die Medikation hervorgerufen wurden und bringt allen Anwesenden deutlich diese erheblichen Schmerzen zum Ausdruck, auf die Herr Adolph den Pfleger Gabriel ausdrücklich hinweist. Aus diesem Grunde besteht Herr Adolph darauf, daß ein verantwortlicher Arzt hinzugezogen werde und daß er als Bevollmächtigter einen Anspruch auf Befolgung dieser Forderung habe. Deshalb bittet er Herrn Gabriel, die Polizei und den Arzt zu holen. Wir weisen Herrn Gabriel auf seine Verantwortung hin, wenn er den Arzt nicht holt und das Gespräch verweigert.
Herr Belli weint sehr und macht einen äußerst verzweifelten Eindruck, der mein Mitgefühl hervorruft und mich zum Handeln auffordert. Er umarmt mich und fleht mich um Hilfe an. Ich versuche ihm durch Streicheln Beistand zu leisten.
Nun ist nach ca. 5 Minuten eine Ärztin zur Stelle. Erst auf Nachfragen erfahren wir, daß es sich um Frau Dr. Horstmann handele. Ich bitte sie sofort zu den Schmerzsymthomen in Folge der Zwangsmedikation von Herrn Belli Stellung zu nehmen.

Herr Adolfph bittet um Auskunft über die Art der Medikation. Sie verweigert jede Stellungnahme. Herr Adolph weist erneut auf seine schriftliche Bevollmächtigung hin und daß er nur gekommen sei, um ein Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt zu führen. Frau Dr. Horstman erteilt uns ein Hausverbot und fordert die Herausgabe des Films. Ich frage sie, ob sie außerhalb der Station bereit wäre mit uns zu sprechen.

Dies verneint sie und besteht darauf, daß Herr Adolph und ich das Haus verlassen sollen. Darauf verlangen wir erneut die Anwesenheit der Polizei und begründen, daß Herr Belli zu Unrecht zwangsweise gespritzt wird und verweisen auf die überdeutlichen Verletzungen und Schmerzsymthome des Patienten Belli, denen eine offensichtlich schwere Peinigung zu Grunde liegt, für die Herr Adolph Polizeipflichtigkeit erkannte.

Auf mein Nachfragen verweigerte die Ärztin Frau Horstmann erneut das Gespräch außerhalb der Station. Nunmehr versicherte uns die Ärztin, daß die Polizei gerufen sei und demnächst komme. Bald darauf erscheinen zwei Polizisten, die uns zum Gespräch in den Gang der Station bitten, ohne im Geringsten den um Hilfe flehenden Patienten sowie unseren Notruf zu beachten. Vielmehr unterstützen sie das Verlangen der Ärztin, daß Herr Belli, der zu dem Gespräch mitkommen wollte, von uns getrennt werde. Die auf dem Gang der Station folgende Unterweisung durch einen der Beamten (Dienstnummer 00716) war überflüssig, da wir uns nicht weigerten die Station zu verlassen, sondern unser Notruf diente der unserer Ansicht nach unterlassenen Hilfeleistung und drohenden Fortsetzung der Körperverletzung Herrn Bellis abzuhelfen. Herr Adolph wies darauf hin, daß Herr Belli die letzten 14 Tage in Frankfurt an der Oder in ärztlicher Betreuung war und durch ein Gutachten der dortigen Ärztin weder für eigen - noch fremdgefährdend beurteilt wurde, wie es der Anwalt von Herrn Belli, Herr R.A. W. Pohl, aufgrund einer Faxnachricht an ihn bestätigt hatte. Weiterhin weise ich darauf hin, daß Herr Belli in Frankfurt völlig zwanglos gelebt hat und auch hier weder die Ordnung der Station gestört hat noch aggressiv war. Deshalb seien das zwangsweise Spritzen unrechtmäßig und es gebe dafür keine legale Begründung, sondern es sei Körperverletzung, wie wenn an dem Blut eines Patienten ohne seine Einwilligung ein AIDS Test gemacht werde. Dieser Tatbestand bleibt von dem medizinischen Personal der Station 4 unbestritten. 

Der Polizist bietet eine Nichtfeststellung der Personalien und die Nichtanzeige eines Hausfriedensbruchs im Tausch gegen die Vernichtung des Filmdokuments an.
Daraufhin reichen Herr Adolph und ich wortlos unsere Identitätsnachweise den Polizisten. Herr Adolph verlangt eine Strafanzeige gegen die Ärztin Frau Horstmann und unbekanntes verantwortliches Krankenhauspersonal. Der Polizist wollte auf Vernichtung der Photos bestehen. Auf meinen Einwand, daß er damit die Vernichtung eines Beweises und damit Beweisunterdrückung begehen würde, ließ er von diesem Vorhaben ab und erklärte sich zu einer Beschlagnahmung des belichteten Films bereit. Der Polizist schien sehr verwirrt, da er fragte „auf welchem Planet er gelandet sei, und ob das hier die Erde sei". Während Herr Adolph die Kamera zum Rückspulen vorbereitet, verlor der Polizist die Kontrolle über sich und rempelte Herrn Adolph drei mal mit seinem Bauch, so daß Herr Adolph mehrere Schritte zurückweichen mußte. Er mußte den Eindruck gewinnen, daß der Polizist ihn provozieren wollte. Auf Herrn Adolphs Ruf, "fassen sie mich nicht an", ließ das Muskelpaket von der bereits ergriffenen Kamera ab und erwiderte abfällig, er sei schließlich nicht
schwul und sagte zu mir, ich solle dem Greis mal sagen, daß er sich beeilen solle.

Nachdem Herr Adolph den Film zurückgespuhlt und herausgegeben hatte, verließen wir gemeinsam mit den Polizisten die Station und bekommen nach einer Funküberprüfung die Identitätsnachweise zurück, eine Bestätigung der Beschlagnahme des Films und die mündliche Bestätigung, daß die Strafanzeige gegen das ärztlich verantwortliche Personal aufgenommen sei. Die schriftliche Niederlegung erfolge auf der Wache.

Nach allem was vorgefallen ist, hätte sich meiner Ansicht nach die Ärztin um den schmerzgepeinigten Patienten und den offensichtlich verwirrten und aggressiven Polizisten kümmern müssen, statt unsere Hilfeleistungen und Beweissicherungsbemühungen zu behindern. Die Ärztin hat mit dem Hausverbot nur bewiesen, daß ihr ausschließlich an einer Verdunkelung der Klinikgewalt im Urbankrankenhaus gelegen war.

Am Dienstag den 24.6. wurde Herr Belli ohne weitere Anhörung durch den Vormundschaftsrichter aus der Psychiatrie des Urban-Krankenhauses entlassen. Dies bestätigte im Nachhinein unsere Einschätzung der Zwangbehandlung als Körperverletzung, da keinerlei Gründe existierten, Herrn Belli Fremd- oder Eigengefährdung vorzuwerfen.


Zum Abschluß der Fälle:
Dr. Lehmkuhl und sein semantisches Problem

Herr Dr. Lehmkuhl versteht sich hier in Berlin als die graue Eminenz der fachlich-politischen Autorität. Wegen Sparzwangs sind nun die Enthospitalisierungsprojekte ins Rutschen gekommen, und Staatssekretär Orwat steuert die Senatorin aus Dr.Lehmkuhls psychiatriepolitischem Fahrwasser des fachlichen Konsens. Also soll jetzt ein "Aktionsbündnis Psychisch Kranke" auf die politische Betteltour gehen. Und bei so einem Aktionsbündnis sollte zwischen lauter Profis und einem ärztegläubigen Angehörigenverband doch wenigstens auch ein Vertreter des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener dabei sein.

Nun haben die Psychiatrie-Erfahrenen sich eben als solche definiert und bewußt nicht als psychisch Kranke und fordern in dem Gründungsaufruf genau diesen Wortaustausch. Das ist für Herrn Lehmkuhl unerträglich, denn obwohl die Mehrheit der versammelten Organisationen sich mit diesem Wortaustausch arangieren kann, erklärt er das nächste Mal, daß er lieber auf den Landesverband verzichtet, als den Begriff psychisch Kranke aufzugeben; Schulterschluß, DGSP, und die anderen Sozialjodler dürfen unter sich bleiben, um für die psychisch Kranken zu kämpfen.
Good by Sozialpsychiatrie, Selbstversorgung der Versorger.


Ach übrigens, wußten Sie schon, daß der Kläger gegen die Kruzifixe in den Bayerischen Schulen dafür erst mal in die Psychiatrie zwangeingewiesen wurde? Da hat der Staat in vorauseilendem Gehorsam wieder versucht, der Kirche mit Einsatz körperlicher Gewalt ihre geistige Kraft zu sichern.
Man merkt, daß die Bayern den Verlust ihres verrückten Königs durch einen Psychiater immer noch nicht verarbeitet haben.

© René Talbot


Dieser Bericht wurde am 27. 6 .1997 bei einem Symposium des Soziologischen Instituts des Freien Universität Berlin mit dem Titel "Grausames Mitleid" verlesen.
Dr. Teiss war anwesend, hatte aber nichts zu sagen!

Da die Redaktion von www.psychiatrie.de, die für einige Monate die "Berichte aus der Wirklichkeit" zensiert veröffentlicht hat, sich zu keiner Aufhebung der Zensur entschließen konnte, werden die Berichte hiermit ungekürzt zugänglich gemacht.

Inzwischen wurden die "Berichte aus der Wirklichkeit" in der Winterausgabe 2004 der Zeitung "STREETWORKER" veröffentlicht.


Ergänzung mit einem Bericht von Martin J. aus dem Jahr 2003 :

Warum tue ich mir das eigentlich an?
Warum gehe ich auf der Geschlossenen noch jemanden besuchen?
Warum quäle ich mich und nehme die Bilder mit nach Hause?
Brauche ich das, bringt es mir irgendetwas, wenn in mir die Wut hochkocht?

Ich kenne sie alle noch zu gut von meinem letzten Aufenthalt: die gestressten Schwestern, die machtbesessene, arrogante Ärztin, die inzwischen einen Doktortitel hat, die sedierten "Patienten", die sinnlos zwischen Selter-Automat, Raucherraum und Patientenzimmer hin-
und herwandeln, zum Teil taumelnd, sich von Neuroleptika zugedröhnt kaum noch auf den Beinen haltend... eben der Horror einer Akut- Station am Wochenende, alle, die dürfen, sind draußen oder zu Hause.
Bis 20 Uhr.

Und dann ist da Thomas, den ich besuchen möchte. Vor zwei Tagen wollte ich ihn ans Telefon bekommen, man sagte mir, das ginge nicht, warum nicht, dürfe man mir nicht sagen.
Ich sah ihn schon bildlich vor mir: schnaufend, ächzend, niedergespritzt und ans Bett fixiert...
Ganz so schlimm war es wohl nicht, "er ist auf Zimmer 1 (Intensiv-Zimmer) oder im Raucherraum", bekam ich bei meiner Ankunft zu hören.
Ich traf ihn im Raucherraum, Umarmung, dann kurz in den Gruppenraum - er bekommt Haldol und Neurocil, sei jetzt wieder auf Zimmer 1, weil er aggressiv geworden sei, da müsse er nun auch wieder hin, er dürfe sein Zimmer nur für 10 Minuten pro Stunde verlassen.

Bei seiner Ankunft vor zwei Wochen hatte man ihn fixiert. Ich fragte ihn, wer für das handtellergroße Hämatom an seinem Oberarm verantwortlich sei und wie das passiert sei. Er sagte, man habe ihn aufs Bett gedrückt, wer, wisse er nicht mehr, das sei auch egal.

Da er noch keine geraucht hatte, gingen wir zum Stationszimmer, um zu fragen, ob wir noch einmal in den Raucherraum dürften. Thomas war aufgeregt und verhaspelte sich, so dass ich die Frage stellte. Die diensthabende, oben schon erwähnte Frau Doktor fuhr mir über den Mund und meinte, sie wolle das von Thomas hören. Dieser wand sich, versuchte zu rechtfertigen, warum er zum zweiten Male innerhalb einer Stunde sein Zimmer verlassen wolle und machte auf seine Kooperationsbereitschaft aufmerksam, um Pluspunkte zu sammeln. Nach einigem Betteln und Flehen und nachdem sie, in sich gekehrt, das Für und Wider einer Rauchgelegenheit abgewogen hatte, erbarmte sie sich
Thomas´ Wunsch und genehmigte gnädig die Nachholung der zuvor wegen meines Besuchs verpassten Rauchgelegenheit für diese Stunde.
Mich hätte interessiert, ob sie das "Mund-Verbieten" und das gesamte Prozedere auch veranstaltet hätte, wenn ich Thomas´ Verwandschaft oder gar sein Rechtsanwalt und nicht nur ein - ihr bekannter - Ex-Psychose-Patient gewesen wäre.

Thomas muß noch vier von sechs Wochen dort zubringen. Ich würde nichts lieber tun, als ihm das zu ersparen, aber mir sind die Hände gebunden.

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