„Euthanasie" im Nationalsozialismus Opfer, Täter
Tausende Menschen fielen der nationalsozialistischen „Euthanasie"1 zum Opfer. Das Folgende bietet weder eine vollständige Chronologie der Ereignisse im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945, noch eine umfassende, abschließende Erklärung derselben. Vielmehr handelt es sich bei dem vorliegenden Text um fragmentarische Anmerkungen und Anstöße zur Gestaltung der geplanten Gedenkstätte an die Opfer der „Euthanasie".
Unmittelbar mit der „Machtergreifung" der NSDAP 1933 begann die unverhöhlte, offene Hetze gegen sog. „Asoziale", psychisch Kranke, Behinderte, gegen sog. „Gemeinschaftsunfähige", was immer darunter zu verstehen war. Diese Kategorien, die zur Klassifikation der Bevölkerung gebildet wurden, erfaßten all jene, welche nicht dem „arischen" Ideal entsprachen, aber nicht in die rassistische Schablone des „Ewigen Juden" paßten. Asyliert wurden Nichtseßhafte, Alkoholiker, „asoziale" Tuberkulosekranke, um den „gesunden Erbstrom" der „Volksgemeinschaft" nicht zu schädigen. „Jugendschutzanstalten" wurden eingerichtet, in denen sog. „Schwererziehbare" interniert wurden; auch dies ein dehnbarer Begriff, dem alle dem „gesunden Volksempfinden" Zuwiderhandelnden zum Opfer fielen, so auch junge Frauen, die auf sexuelle Selbstbestimmung bestanden.
So fielen unter den Terminus „Asoziale" alle Ausländer, Angehörige politisch Verfolgter, Familien, aus denen ein Angehöriger sterilisiert worden war, Vorbestrafte, Rauschgiftsüchtige, Prostituierte, Landstreicher, „Unwirtschaftliche", „Arbeitsscheue", Sonderlinge, „Nichtsnutze aller Art", Verkehrssünder und „Raufbolde". 1938 sprach man von „getarntem Schwachsinn", unter den vor allem Fürsorgezöglinge fielen, von „moralischem Schwachsinn", womit vor allem unangepaßte Frauen und Mädchen gemeint waren.2 Die Begrifflichkeit „asozial" wurde zunehmend mit „Psychopathie" ineinsgesetzt und lieferte so die darunter subsumierten Menschen der „Euthanasie" aus.
Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, damit die zwangsweise Massensterilisierung legalisiert. Kriterien für die Sterilisierung waren körperliche Behinderung, Schizophrenie, „angeborener Schwachsinn", ebenso die sog. „Psychopathien", deren schlichtweg alle, die nicht in „geordneten Verhältnissen" lebten, ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten konnten, verdächtig waren. Die staatlichen Fürsorgestellen leisteten zur „Untersuchung", Internierung und zur Zuführung zur Zwangssterilisation bereitwillig und eifrig ihren Arbeitsanteil. Alle für das Gesetz relevanten Personengruppen wurden über die zuständigen Behörden systematisch erfaßt und auf evtl. vorliegenden „Schwachsinn" hin überprüft und gegebenenfalls der Sterilisierung zugeführt, wobei diese Überprüfungen sich bei geistiger oder körperlicher Behinderung und bei der Schizophrenie nach Ansicht des Gesetzgebers erübrigten. Eine erhebliche Anzahl von Menschen wurde mittels dieser Kategorien interniert, für unterschiedlich lange Zeiträume in „Arbeitsanstalten", den bereits erwähnten „Jugendschutzanstalten", in „Asylen" für Tuberkulosekranke etc.. Nichtseßhafte wurden in den bereits bestehenden KZs inhaftiert.
Ideologisch ging es dabei um die „Reinigung und Heilung des Volkskörpers", um die „Aufartung" des „Erbstroms". Das Individuum als evtl. krankes und hilfsbedürftiges Wesen war im Zuge der „Gleichschaltung" aus der Medizin in exorbitanter Geschwindigkeit verschwunden. Mit Heilung war nun nicht mehr die Gesundung oder Zustandsbesserung des Einzelnen gemeint, sondern die des „arischen Volksganzen". Das Ich hatte seine Existenzberechtigung verwirkt, es sollte aufgehen im „völkischen" Wir. Dieser Blickwinkel, der von der Medizin größtenteils wohlwollend, wenn nicht gar euphorisch aufgegriffen wurde, hatte sich bereits vor 1933 innerhalb dieser Wissenschaft und innerhalb der Biologie in weiten Kreisen etabliert, wenn auch nicht unumstritten. Mit der „Machtergreifung" wurde dieses ideologische Gebilde zugespitzt, unliebsame Kritiker und Skeptiker von der Berufsausübung ausgeschlossen, in die Emigration getrieben, verfolgt.
1920 verfaßten der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred E. Hoche ihr vielbeachtetes Werk „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form". Dem Gesetzgeber und seinen Kreisen war bereits 1933 klar, daß es nicht bei der zwangsweisen Massensterilisation bleiben würde, sondern diese lediglich den Beginn der „Aufrassung" des „Volkskörpers" bedeutete3.
Schon im 19. Jhdt., besonders mit zunehmender Popularität des Werkes Charles Darwins, spielten der Gedanke an Auslese und die Eugenik eine sich steigernde Rolle im biologischen sowie medizinischen Denken. Nicht nur im damaligen Deutschen Reich, sondern auch im Ausland entstanden der eugenischen Betrachtungsweise verschriebene Forschergemeinschaften. Die Eugenik stellte das sog. „Keimplasma" ganz in den Vordergrund ihrer Sicht auf die menschliche Existenz, basierend auf der Darwinschen Anthropologie. Dieses „Keimplasma" wurde verantwortlich gemacht für Krankheiten aller Art, ebenso für psychische „Anomalien", damit auch für die Schizophrenie. Zeitgleich wurde der Darwinsche „Kampf um das Dasein", den dieser als Evolutionstheorie anthropologisch gemeint hatte, in seiner Bedeutung im sog. „Sozialdarwinismus" ausgeweitet auf das soziologische Geschehen.
So wurde analog der genetisch bedingten physischen Veränderung von der „moralischen Abweichung" gesprochen, welche ebenfalls genetisch bedingt sei und ihren Ausdruck fände in der Verwahrlosung ganzer Bevölkerungsschichten, welche durch staatliche Fürsorge künstlich am Leben erhalten würden, ansonsten der „natürlichen Auslese" nicht standhalten könnten. Dieser Zustand der staatlichen Sanktionierung „moralischer Minderwertigkeit" wurde in eugenischen Kreisen bald als unhaltbarer angegriffen. Man forderte den freien Lauf der „Natur" ein, um eine Stabilisierung der von ökonomischen Krisen und vom Ersten Weltkrieg erschütterten Gesellschaft herbeizuführen. So wurde durch die Entwicklung der Vererbungslehre schnell die Begrifflichkeit des „Höher"-, bzw. „Minderwertigen" etabliert, wobei diese zunächst nur den Tatbestand genetischer Unterschiede festgehalten hatte. Schon die Übertragung genetisch-anthropologischer Zusammenhänge auf die Erklärung psychischer Erkrankung war durchaus nicht unumstritten, insbesondere bezog Siegmund Freud mit seiner Psychoanalyse hiergegen Position.
Im Rahmen der geplanten Gedenkstätte soll auf die Rolle der Medizin und der Biologie in Hinblick auf die Entwicklung hin zur „Euthanasie" eingegangen werden. In dieser Hinsicht wird eine frühzeitige - bereits vor dem Ersten Weltkrieg - Verquickung biologischer und medizinischer Prämissen deutlich. Bezogen auf psychische Erkrankung läßt sich feststellen, daß die Geisteskrankheit bereits mit der Aufklärung zu den Belangen der Medizin gehörte, was in voraufklärerischen Zeiten so nicht gegeben war. Aus der medizinischen Zuständigkeit entstand mit der Eugenik der biologisch-genetische Blick auf den Wahnsinn. Gleichzeitig wurden soziale Tatbestände, so die Armut, aus dieser Perspektive betrachtet. Das menschliche Bewußtsein wurde aus religiösen Sphären entthront und im Zuge des Materialismus des 19. Jhdts. zu einer Funktion des „Keimplasmas". So wurde Armut, und ebenso die Geisteskrankheit, als genetischer Ausfall definiert. Die Anwendung der Vererbungslehre auf soziologische Zusammenhänge lag nahe, da man bereits eine genetische Ursache für psychische Alogismen, für abweichendes Verhalten konstruiert hatte, und man nun Armut nur noch als ebenso abweichendes Verhalten zu kategorisieren brauchte. Diese pseudowissenschaftlichen Verquickungen legten den Grundstein für die spezifisch nationalsozialistische Bedeutung der „Psychopathie", welche tausenden, sehr unterschiedlichen Menschen zum Verhängnis wurde.
Mit der Erfahrung des Ersten Weltkrieges und der schwierigen wirtschaftlichen Lage in die Weimarer Republik setzte sich die Bewertung des Abweichenden als „minderwertig" mehr und mehr durch, bis schließlich die Daseinsberechtigung dieses „Minderwertigen" überhaupt in Frage gestellt wurde. Wer sich in diesem biologistisch-soziologisch verstandenen „Kampf um das Dasein" nicht aus eigener Kraft behaupten konnte, hatte in dieser Vorstellungswelt seine Lebensberechtigung verwirkt. Schon mit der bereits erwähnten Veröffentlichung von Binding und Hoche hatte Euthanasie nicht mehr den Charakter der ohnehin umstrittenen Sterbehilfe, sondern handelte es sich hier bereits um staatlich gesteuerte „Ausmerze".
Über den Darwinismus, und nicht nur über diesen, wurde der Anspruch auf Heilung innerhalb der Medizin mehr und mehr vom kranken Individuum weggelenkt hin zur „Heilung" einer ganzen Gesellschaft, welche erbbiologisch als eine Einheit betrachtet wurde. Die Menschheit als Ganzes sollte genesen, organisiert nach der „natürlichen" Norm des patriarchalen Familien- und Arbeitslebens, gereinigt von allem „minderwertigen Ballast". So begrüßten viele Mediziner und Biologen den Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft im Deutschen Reich als Möglichkeit, ihre „rassenhygienischen" Vorstellungen Wirklichkeit werden zu lassen.
Für die psychiatrischen Patienten bedeutete diese „neue" Medizin eine folgenschwere Kategorisierung in „heilbar" und „unheilbar", wobei ein „Heilbarer" ständig der Gefahr ausgesetzt war, das Etikett „unheilbar" zu erhalten, welches ab 1939 den sicheren „Euthanasie"-Tod bedeutete. Auf die „Heilbaren" konzentrierten sich die therapeutischen Anstrengungen der Psychiatrie. Der damals neue Elektroschock wurde intensiv angewandt, ebenso die Insulin-Schock-Behandlung. Gleichzeitig wurde sich verstärkt in Richtung Arbeitstherapie bemüht, welche schon in den 20er Jahren viel diskutiert und erprobt wurde. Die „Heilbaren" sollten aus ihrer Verwahr-Lethargie herausgerissen werden und mit ihrer Arbeitskraft dem ideologischen Konstrukt der „Gemeinschaft" nützlich sein. Diese Arbeitstherapie war faktisch Zwangsverpflichtung der Anstaltsinsassen zu meist stupider, schwerer Arbeit, welche in den 20er Jahren sehr gering, ab 1933 gar nicht vergütet wurde, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Nahrungsmittelrationen.
Die systematische Internierung sog. „Asozialer" und „Arbeitsscheuer" begann 1938, nachdem diese bereits vor diesem Zeitpunkt sporadisch immer wieder ihrer Freiheit beraubt worden waren. Spätestens ab diesem Zeitpunkt geschah diese Internierung in KZs mit dem klaren Gedanken an die Vernichtung. Zeitgleich wurde verstärkt Propaganda lanciert für die „Vernichtung lebensunwerten Lebens", als „Gnadentod" schöngefärbt. Bereits 1936 fanden die ersten Verlegungen psychiatrischer und heilerzieherischer Patienten aus kirchlichen Einrichtungen hin zu staatlichen in Hessen statt, die ersten Todesnachrichten wurden an die Angehörigen verschickt. Der Terminus „Verlegung" war ab 1939 gleichbedeutend mit dem sicheren Tod der davon Betroffenen. In diesem Jahr begann die Tötung von Anstaltinsassen im großen Stil.
Die ausführenden Ärzte und das Pflegepersonal waren hierzu durch eine Autorisierung Hitlers, rückdatiert auf den 1.9.1939, einige Zeit nach diesem Tag verfaßt, ermächtigt. Die Organisation der „Euthanasie" oblag einer Zentrale in Berlin, welche ab April 1940 fast vollständig in der Tiergartenstraße 4 untergebracht war, mit dem inoffiziellen Namen „T 4". Hiernach wurde die „Euthanasie" „Aktion T 4" genannt. Ein Gutachter-Stab wurde eingesetzt, zu dem namhafte medizinische Kapazitäten gehörten. Sie erhielten die Aufgabe, auf der Basis eigens zu diesem Zweck entworfener „Meldebögen", über Leben und Tod zu entscheiden. Ebenso bereisten sie die verschiedenen „Anstalten" um den Fortgang der „Aktion" zu kontrollieren. In der Folgezeit wurden tausende von Patienten vergast, erschossen, durch Spritzen überdosierter Medikamente getötet. Ärzten oblag es, eine „geeignete", d. h. plausible Todesursache zur Mitteilung an die Angehörigen „festzustellen". Immer mehr Schizophrene, Epileptiker, Manisch-Depressive, Körperbehinderte, „Schwachsinnige", „Psychopathen" etc. fielen unter die Rubrik „unheilbar".
Die massenhaften „Verlegungen" erregten in der Öffentlichkeit Aufsehen; es kam zu Gerüchten, die sich zunehmend den tatsächlichen Vorgängen annäherten. Vereinzelt wurde, auch von kirchlicher Seite, Einspruch erhoben. Am 24. August 1941 stoppte Hitler persönlich die „Aktion" in dieser Form des Ablaufs, was aber keineswegs das Ende der „Euthanasie" bedeutete. Die „freigewordenen Kapazitäten" der „Aktion T 4" wurden nun für die Tötung kranker, nicht mehr arbeitsfähiger Häftlinge in den KZs „genutzt". T 4 - Gutachter reisten von KZ zu KZ um zu „selektieren", wobei unter diese „medizinische Untersuchung" nur „Arier" fielen; Juden, Sinti und Roma wurden auf Grund ihrer „Rasse" der Vernichtung preisgegeben. Der Völkermord begann unter Einsatz des T 4-Personals.
Doch auch in den Krankenanstalten fand das Morden kein Ende. Nunmehr wurden die Opfer durch Gabe von Überdosierungen, insbesondere von Luminal, getötet. Eine weitere „Methode" war das Verhungernlassen der Insassen. Die Opfer starben einen qualvollen, langsamen Tod.
Nach dem vermeintlichen Ende der „Euthanasie" konzentrierten sich die mörderischen Aktivitäten vermehrt auf Kinder und Jugendliche. Auch hier war das Ziel, alle „geistig und körperlich Minderwertigen" und alle „Gemeinschaftsunfähigen" aus dem „Volkskörper" zu „entfernen", und dies in möglichst jungem Alter, um der „Gemeinschaft" das Aufziehen dieser „Ballastexistenzen" zu „ersparen".
Nicht nur, aber vor allem Kinder und Jugendliche wurden für „Forschungszwecke" im Rahmen der „Euthanasie" mißbraucht. Besonders taten sich hier hervor das „Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung" in Berlin-Buch und das Universitätsklinikum Heidelberg unter der Regie von Carl Schneider, welcher ebenfalls T 4-Gutachter war. Dieser hatte sich in den Jahren zuvor sehr umfangreich mit der Arbeitstherapie befaßt, und zwar unter dem Gesichtspunkt der „Nutzbarmachung" „krankhaften Erbguts" für die „Volksgemeinschaft". In der Phase der „Euthanasie" durchforstete er unermüdlich verschiedene Anstalten, auf der Suche nach „vielen schönen Idioten"4, um diese Kinder vor ihrer Ermordung zu „untersuchen" und nach ihrem Tod zu sezieren. Eine Vielzahl der „Euthanasie"-Opfer wurde auf diese Weise für medizinische Versuche mißhandelt.
Die Opfer, zum großen Teil mehr oder weniger psychotische Menschen oder geistig Behinderte, viele seit Jahrzehnten in Anstalten verwahrt, eingespielt auf einen eintönigen, isolierten Tagesablauf, Lebensablauf; plötzlich von Sterilisation, ohne ausreichende medizinische Versorgung, betroffen, als „nutzlose Esser" diffamiert, von Ärzten und Pflegepersonal zunehmend schikaniert und in ihrer Menschenwürde mißachtet. Zunehmend der Unterernährung ausgesetzt, mit allen Gütern des täglichen Bedarfs immer mangelhafter ausgestattet, schließlich Objekt von „Verlegungen", einer brutalen Vernichtungsmaschinerie ausgeliefert. Vielen waren die Vorgänge bekannt, versuchten zu flüchten, weigerten sich, den Transport in die Vernichtungsanstalten widerstandslos über sich ergehen zu lassen, ohne der Übermacht des organisierten Verbrechens etwas entgegensetzen zu können.
Frauen und Mädchen, die sich der ihnen zugedachten Rolle im Nationalsozialismus nicht fügen wollten oder konnten, oft aus ärmlichen Verhältnissen stammend, von Kindheit an ohne Unterstützung zur Gestaltung des eigenen Lebens, schließlich wegen „moralischen Schwachsinns" eingesperrt, zu Zwangsarbeit genötigt, mißhandelt und massenweise ermordet. Viele Überlebende leiden noch heute an den Folgen der zwangsweisen Sterilisation.
Behinderte Kinder und Jugendliche, Blinde, Taubstumme, auf die Hilfe ihrer Pfleger angewiesen, als Störfaktor im „Erbstrom" ausgehungert, vernachlässigt, von medizinischem Personal aller Ränge vergast und durch „Medikation" getötet.
Eltern wurden von Gesundheitsämtern, Lehrern, Hebammen etc. gedrängt, ihre „anomalen" Kinder Anstalten zur Pflege zu übergeben, zum Zwecke einer angemessenen „Behandlung".
Nicht in das NS-System integrierbare sozial Schwache, Individualisten, als „Querulanten" interniert, als „Psychopathen" ermordet.
Tuberkulosekranke, bewußt Unterernährung und Vernachlässigung ausgesetzt, um den tödlichen Ausgang ihrer unbehandelten Infektion zu beschleunigen, bis zu ihrem Tod als Arbeitskraft ausgebeutet.
Hinter den von der NS-Ideologie gebildeten Kategorien verschwinden die Opfer als Individuen, ihre Angehörigen und ihre Freunde. Nur wenige Familien wünschten nachweislich den „Gnadentod" ihres Angehörigen. Tragödien spielten sich ab, leiden unter der Ungewißheit des Verbleibs des Kranken, Erbitterung und Verzweiflung bei Empfang der Todesbenachrichtigung. Bei Kriegsende fanden die alliierten Truppen in psychiatrischen Anstalten, auf den sog. „Hungerstationen" bis auf das Skelett abgemagerte Menschen vor, apathisch leidend. Viele starben noch nach der Befreiung an den Folgen der Unterernährung.
Die Täter, Ärzte, Krankenpflegepersonal, wissenschaftliche Mitarbeiter an medizinischen Forschungszentren, Sozialarbeiter der staatlichen Fürsorge-Einrichtungen, Arbeitsamtsmitarbeiter, Lehrer, Standesbeamte, Erzieher, Heilpädagogen etc.. Das Einverständnis der Täter mit der Tat war mehr oder weniger stark ausgeprägt. Die ärztlichen Organisatoren, auch mit der praktischen Durchführung betraut, handelten aus Überzeugung, „forschten" mit Enthusiasmus. Das hilfsbedürftige Individuum wurde verdinglicht. Der Ärztestand wurde 1933 von in die NS-Ideologie nicht integrierbaren Mitgliedern „gesäubert"; phänomenale berufliche Karrieren nahmen ihren Lauf, endeten 1945 oft mit Selbstmord, Verurteilung oder aber blieben bis in die Gegenwart ungebrochen. Auch in den unteren Berufsgruppen kam es selten zu Ablehnung des „Euthanasie"-Programmes. Medizinisches Pflegepersonal ließ seinen sadistischen Impulsen freien Lauf, das Gewissen wurde durch Alkoholexzesse zum Schweigen gebracht.
Die Überzeugungstäter identifizierten sich vollständig mit den Inhalten der „Aktion", was durch die privaten Briefe des T 4-Gutachters Friedrich Mennecke an seine Frau exemplarisch deutlich wird. Ohne Zweifel an seinem Tun fällte er durch das Ausfüllen der „Meldebögen" Todesurteile, zunächst in Krankenanstalten, später in KZs. Nur vereinzelt äußerte sich Unwillen bei den medizinisch Beschäftigten, Versuche, sich den Anordnungen zu entziehen. Allerdings beklagte Carl Schneider den zunehmend schlechten Ruf des Psychiaters als Beruf, den Mangel an psychiatrischem Nachwuchs, was bedeutet, daß sich viele Nachwuchsmediziner von vornherein von der Psychiatrie abwandten, hin zu anderen Gebieten der Medizin. Diese konzentrierte sich außerhalb der Vernichtungsanstalten auf Gesundheitsvorsorge, auf Aufklärung über gesunde Ernährung, krankmachende Wohnverhältnisse, die Bedeutung des Sports für die Gesundheit, breit angelegte Vorsorge bei Kindern; dies alles beschränkt auf das leistungsfähige, „arische" „Volksganze".
Nur ein geringer Teil des medizinischen Pflegepersonals in den Anstalten war erschüttert von den Vorgängen, versuchte, die Pfleglinge vor der „Verlegung" zu bewahren, meist erfolglos. Die aktiv an den Tötungen Beteiligten wurden nicht zur Täterschaft gezwungen, das Ablehnen der persönlichen Beteiligung führte nicht zu negativer beruflicher oder privater Sanktionierung. Doch war es zu keiner Zeit für die Organisatoren der „Aktion" problematisch, zum Morden bereite Helfer zu finden. Kaum ein aktiv Beteiligter entwickelte nach Kriegsende, auch nicht im Zusammenhang mit den z. T. folgenden Straf- und Kriegsgerichtsprozessen, Schuldbewußtsein.
Aus den bekannten Täterbiographien ergibt sich kein besonderer Hang zum Sadismus. Die für die „Euthanasie" verantwortlichen Mediziner hatten bereits vor 1933 vorhandenes Gedankengut und Forschungsinteresse auf die Vernichtungsideologie der NS-Zeit zugespitzt. In diesem Zusammenhang wird ein Schwerpunkt der geplanten Gedenkstätte die Bearbeitung der Geschichte der Eugenik sein, ebenso die Frage, inwieweit im Deutschen Reich bereits vor 1933 in dieser Hinsicht ein Sonderweg im internationalen Vergleich beschritten wurde.
Ebenso soll im Rahmen der Gedenkstätte der Frage nachgegangen werden, weshalb gerade Menschen mit psychischen Leiden, ebenso wie körperlich oder geistig Behinderte, dem Vernichtungsfeldzug zum Opfer fielen; die Vermengung der Begriffe „Asozialität" und „psychische Abweichung" soll beleuchtet werden. Die Geschichte also der den Opfern der „Euthanasie" zugewiesenen Etiketten soll Gegenstand der Auseinandersetzung sein, ihr Charakter detailliert untersucht werden.
Mitgefühl
Bei dem Gedanken an eine Gedenkstätte stellt sich die Frage nach der Realität des Mitgefühls und dessen ethischer Begründung. Inwiefern und inwieweit soll Mitgefühl sittliches Gebot sein, inwieweit ist Mitgefühl Realität in den zwischenmenschlichen Beziehungen, und inwieweit als allgemein-ursprüngliches, emotionales Bedürfnis des Menschen faktisch gegeben.
Durch die historisch erfaßte Menschheitsgeschichte zieht sich eine Kette von Gewalttaten und Destruktivität. Gleichzeitig zeigt sich immer wieder die Anstrengung, die zerstörerischen Kräfte zu bändigen und ein friedfertiges Gemeinwesen zu errichten. Zu allen Zeiten gab es Bestrebungen, sittliche Normen zu fundieren. Die modernen Demokratien westlicher Prägung fordern Mitgefühl als solches, für eine fremden Menschen als sittliche Haltung des Einzelnen nicht ein. Vielmehr regiert die Einsicht, daß ein unmittelbarer Zusammenhang besteht zwischen der eigenen Unversehrtheit und der des Anderen. Ausschließlich ungeteilte Rechtsnormen werden als Garant für den Schutz des Daseins des Einzelnen vor Übergriffen betrachtet. Anerkannt als Motivation für das sittliche Gebot der Gewaltfreiheit ist das Bedürfnis nach Sicherung das eigenen Lebens, wozu Mitgefühl für einen evtl. gefährdeten, unbekannten Mitmenschen nicht unerläßlich ist. Mitgefühl entsteht dort, wo der Mensch auf etwas ihm Bekanntes stößt, sei es persönliche Bekanntschaft oder Wiederauffinden von Eigenem im ansonsten Fremden.
Die Medizin, insbesondere die Psychiatrie, hatte sich in Deutschland bis zum Zeitpunkt des Beginnes der „Euthanasie" weitgehend von ihrem Gegenstand, das seelisch leidende Individuum, distanziert. Psychische Erkrankung, körperliche und geistige Behinderung wurden als etwas „Artfremdes" wahrgenommen und beschrieben. Dieses „Artfremde" stand in dieser Logik völlig außerhalb des von der Natur Gewollten, denn ein Wille der Natur wurde unterstellt. Das nach diesem Willen Gesunde war bereits vor 1933 definiert worden. Gesellschaftlich entstandene Normen wurden als vermeintliche Naturgesetze fixiert und ausgebaut. Das sich außerhalb dieser Normen Befindliche war nunmehr zur Unnatur geworden. Damit war gedanklich die Möglichkeit einer zwischenmenschlichen Distanz geschaffen, welche das Nicht-Wiederauffinden etwas Eigenem im Fremden implizierte.
Die Begrifflichkeit der „Art" und als deren Pendant die „Entartung" boten das Schema, über welches sich Angst und Haß allem Befremdlichen, Unheimlichen gegenüber in ihrer ganzen Irrationalität verbalisieren konnten. Die aggressive Norm der „völkischen" Familie grenzte sich über das Konzept des vermeintlich Widernatürlichen gegen die Erfordernisse einer offenen Gesellschaft ab und verweigerte sich sozialer Verantwortung. Von dieser Norm abweichende Lebensführung - ob gewollt oder ungewollt - wurde von „Natur" ausgegrenzt und ermöglichte so den Tätern, Identifikationen mit den Opfern zu meiden. Die schon vor 1933 vertretene These war, nicht lebensfähige Existenzen seien über fürsorgerische Eingriffe „künstlich" am Leben erhalten worden, welchen dann, im Zuge der „Euthanasie", ihr „natürliches" Schicksal erleichtert würde. So bestand ein wesentlicher Aspekt der Beunruhigung über die „Euthanasie" in der Bevölkerung denn auch in der Frage, wo die Grenze zu ziehen sei zwischen „lebensunwert" und existenzberechtigt.
Zeitgeschichtliche Tatsache ist, daß Anzeichen von Mitgefühl für die Opfer der „Euthanasie" seitens der Täter, auch seitens der unmittelbaren Zeugen, kaum auszumachen sind.
Im Zusammenhang mit der geplanten Gedenkstätte stellt sich die Frage, inwieweit Mitgefühl von den Nachgeborenen eingefordert werden kann. Die emotionale Haltung den Opfern gegenüber bleibt dem sich mit den historischen Fakten Auseinandersetzenden überlassen. Wünschenswert ist ein Sich-Verständigen über ethische Grundvoraussetzungen, Orientierungen innerhalb einer Gesellschaft. Hierzu möchte die geplante Gedenkstätte einen Beitrag leisten.
Emotionen sind generell nicht einklagbar; die Mitglieder einer Gesellschaft können sich wechselseitig auf deren inneren Zustand hin befragen und versuchen, einen Konsens herzustellen, welcher in einer offenen, demokratisch bemühten Gesellschaft nur rationaler Natur sein kann. Die emotionale Verrohung, Brutalisierung, wie sie in Deutschland unter nationalsozialistischer Herrschaft stattgefunden hat, soll den Nachgeborenen bekannt sein. Anliegen ist insofern die Aufklärung der Gesellschaft über sich selbst und ihre Geschichte.
Fußnoten:
1) Die gesetzten Anführungszeichen beziehen sich weitgehend auf nationalsozialistische Termini und sind nicht, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, als direkte Zitate zu verstehen.
2) Vgl. Ernst Klee, „Euthanasie im NS-Staat", Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt am Main 1985, und Angelika Ebbinghaus (Hrsg.), Opfer und Täterinnen, Frauenbiographien des Nationalsozialismus, Hamburg 1987
3) Vgl. Ernst Klee, a. a. O., S. 37
4) Zitat C. Schneider, in einer Mitteilung an Nitsche, ebenfalls T 4-Gutachter, zitiert nach Ernst Klee, ebd., S. 398