Solidaritätsfonds
zur Verteidigung notariell beurkundetePatVerfü®
die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurde
Mit dem Angebot des Solidaritätsfonds wollen wir, der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg (LPE B-B), nicht nur öffentlich unser Vertrauen in die Wirksamkeit einer notariell beurkundeten PatVerfü dokumentieren. 
 
Vor allem soll Anwälten und Betroffenen durch den Solidaritätsfonds Sicherheit gegeben werden, eine notariell beurkundete PatVerfü zu verteidigen, wenn Ärzte mit Unterstützung des Gerichts so eine PatVerfü (inklusive der darin vorgesehenen Vorsorgevollmacht) missachten sollten, um rechtswidrig zu versuchen, in eine Psychiatrie einzusperren, zwangszubehandeln oder eine irreführend "Betreuung" genannte Entmündigung zu erzwingen. 
 
In der linken Spalte erklären wir, wie der Solidaritätsfonds funktioniert und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit er nötigenfalls einspringt.
Die Einnahmen des Solidaritätsfonds beruhen auf einseitigen Unterstützungszahlungen. Hinweise für Menschen, die den Fonds unterstützen möchten, stehen in der rechten Spalte.
Keine Angst vor psychiatrischer Gewalt 
Information für UnterstützerInnen
Der Solidaritätsfonds soll ermutigen: 
Mit der notariellen Beurkundung ist verbunden, dass der Notar diese im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren läßt. 
Dadurch ist gewährleistet, dass sich die Richter an den sogenannten "Betreuungsgerichten" von vornherein darüber informieren können, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt, also geht keine Betreuung mehr.
 
Bedingung für Leistungen aus dem Solidaritätsfonds ist, dass vor Beginn eines Unterbringungs- oder Betreuungsverfahrens eine Kopie der notariell beurkundeten PatVerfü beim 
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Berlin-Brandenburg (LPE B-B)
im Werner-Fuss-Zentrum
Vorbergstrasse 9A 
10823 Berlin 
eingegangen ist (keine Ausfertigung, nur eine Fotokopie; kein Einschreiben, nur normale Post). Der LPE B-B sichert die vertrauliche Behandlung der eingegangenen Dokumente zu.
 
Nach Eingang beim LPE B-B wird die PatVerfü überprüft, ob sie "ordnungsgemäß" ausgestellt ist. In diesem Fall senden wir eine Bestätigung des Eingangs der Kopie. Ohne diese Bestätigung ist der Solidaritätsfonds von jeder Leistung entbunden. Mit der Bestätigung senden wir Hinweise, wie die PatVerfü am besten eingesetzt wird und Hinweise, die an die Vorsorgebevollmächtigten weitergeleitet werden sollten. Diese Hinweise bitte beachten, so dass jeder Versuch einer psychiatrischen Zwangsmaßnahme von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Wenn die PatVerfü nicht "ordnungsgemäß" sein sollte, schreiben wir Ihnen, warum und was wir nachzubessern empfehlen. Bis diese Nachbesserungen erfüllt sind und der LPE B-B das bestätigt hat, ist der Solidaritätsfonds von jeder Leistung entbunden. 
 
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Versuch eines Betreuungsgerichts, gegen eine so dokumentierte PatVerfü zu entscheiden, letztlich immer scheitern wird. Dann wird der Staat auch die vorher entstandenen Anwaltskosten - im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - übernehmen müssen. (Wir empfehlen, dem Anwalt frühzeitig eine entsprechende Abtretungserklärung zu unterzeichnen.) 
 
Wenn also wider Erwarten ausnahmsweise nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel doch die Verfahrenskosten an einem Beschwerdeführenden „hängen“ bleiben sollten, wird der Solidaritätsfonds bei einer notariell beurkundeten PatVerfü einspringen und die jeweils beteiligten Anwältinnen und Anwälte, sowie eventuelle Gerichtskosten bezahlen.

Leistungen des Solidaritätsfonds sind ausgeschlossen
  • bei Strafverfahren (wenn § 63 StGB droht)
  • Bei einem Streit zwischen Familienangehörigen oder zwischen Vorsorgebevollmächtigten 


Der Solidaritätsfonds wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist.
 
    RA Dr. Eckart Wähner 
    Kurfürstenstr. 23 
    10785 Berlin
hat sich bereit gefunden, folgendes Treuhandkonto als Treuhänder der UnterstützerInnen nur für den Solidaritätsfonds zur Verfügung zu stellen:
    Deutsche Kreditbank
    BIC:   BYLADEM1001
    IBAN: DE09 1203 0000 1059 9283 80
Nur auf dieses Konto des Solidaritätsfonds einzahlen. (Bitte Ihren Namen und Adresse in der Überweisung angeben.)

RA Dr. Wähner hat uns am 1.9.2023
mitgeteilt, dass der Stand des Treuhandkontos inzwischen 11.150,- € beträgt. Der Solidaritätsfonds hat somit unverändert ein unteres Limit von 5000.- € überschritten und ist zahlungsfähig.
Halbjährlich wird der aktuelle Kontostand hier veröffentlicht, solange er höher als 5000,- € ist. Wenn er unter 5000,- € fallen sollte, wird dies sofort hier veröffentlicht. Bis zum Unterschreiten dieses Minimum-Betrages ist sichergestellt, dass der Solidaritätsfonds ein verlorenes Verfahren zur Verteidigung einer notariell beurkundeten PatVerfü bezahlen kann.

Auflösung des Solidaritätsfonds
Der Fonds wird aufgelöst, wenn 
  • er sein Ziel erreicht hat und notariell beurkundete PatVerfü'en nicht mehr durch Gerichte in Frage gestellt werden, also der Fonds nicht mehr gebraucht wird, weil rechtlich alles "ausdiskutiert" ist
     
  • oder die PatVerfü durch ein neues Gesetz wirkungslos gemacht werden sollte.
In diesem Fall sollen die restlichen Mittel des Fonds in der Reihe der Eingänge der Zahlungen den UnterstützerInnen bis zum Kontostand 0,- zurückgezahlt werden (je früher eingezahlt wird, um so größer sind die Chancen, seine Einzahlung wieder zinslos zurück zu bekommen - ein Anreiz, den Fonds schnell zu unterstützen). Die Entscheidungen des Treuhänders sind - im Rahmen der Gesetze - endgültig.




Ausführliche Informationen zur PatVerfü und kostenloses Download des Formulars unter www.patverfue.de