Der Verband der Neo-Nazi Eugeniker
und deren 6. Weltkongreß Psychiatrischer Erbhygiene

Die Human Genetics Initiative der Mental Health Lobby


Die biologische Psychiatrie in Essen "erforscht" Schizophrenie


In Schottland wird wieder mit Zwang und Gewalt am Hirn rumgeschnipselt


"Ein Propping kommt selten allein" - Flugblattkommentar zum DGPPN-Kogress 2002


Diese "Website des Horrors" fand ein Kritisierter unerträglich und es gab die in den folgenden Artikeln beschriebene gerichtliche Auseinandersetzung.
Ergebnis: die Kritisierten werden ihr böses Tun aufgeben oder sich weiter ärgern!!

Copyright © Tageszeitung "Junge Welt" vom Freitag 15.2. 2002, Seite 4:

Kein Maulkorb für Kritiker
Homepage von Berliner Psychiatrieerfahrenen bleibt nach Amtsgerichtsspruch im Netz

Pointierte Kritik an Gentechnologie wird weiterhin auf der Homepage des Berliner Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen zu lesen sein. Eine Klage des Direktor des Instituts für Humangenetik und Mitglied des nationalen Ethikrates, Prof. Peter Propping, war Ende vergangener Woche vom Berliner Amtsgericht abgewiesen worden. Propping hatte sich durch die Kritik im Netz beleidigt gefühlt und in die Nähe des Faschismus gerückt gesehen. Darauf verklagte er René Talbot von den Psychiatrieerfahrenen wegen Beleidigung.

"Wir haben Wichtigeres zu tun" begründete vorm Berliner Amtsgericht Tiergarten ein intellektuell sichtlich überforderter Staatsanwalt während der Verhandlung seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Schon bei der Verlesung der Anklage war er mehrmals ins Stocken gekommen. Der Richter mußte ihm wissenschaftliche Fachbegriffe soufflieren.

Das Verfahren selbst erinnerte stellenweise an eine Uni-Vorlesung. Talbot verteidigte den inkriminierten Text im Internet offensiv und mit wissenschaftlicher Schärfe. Er verlas Auszüge aus dem Selbstverständnis des Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen, wozu neben dem Eintreten für eine gewaltfreie Psychiatrie auch die Abschaffung der Zwangsberatung und Zwangsbehandlungen gehöre. Ausführlich ging er auf die wissenschaftliche Arbeit des Klägers ein. Propping mache psychische Krankheiten an körperlichen Merkmalen, Mentales und Verhalten an den Genen fest. So biete er auf psychiatrischen Kongressen Chromosomen-Workshops an.

Doch nicht nur die theoretische Arbeit von Propping wurde von Talbot heftig kritisiert. Auf der Suche nach verdächtigen Gene würden von Propping und seinem Institut Blutproben von Psychiatriepatienten entnommen. Für die Psychiatrieerfahrenen handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die Selbstbestimmung der Klinikinsassen. Aus diesem Grund hatten sie in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Schröder und Bundespräsident Rau schon vor Monaten vergeblich die Abberufung von Propping aus dem Ethikrat gefordert.

Talbots Verteidiger Ziegler erklärte in einem kurzen Plädoyer, dass sich Propping der politischen Kritik der von seinen Forschungen Betroffenen stellen müsse. Auch er stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. René Talbot hätte zwar lieber einen Freispruch erreicht, sieht in dem Ergebnis aber einen Erfolg. Zumal Propping schon vor Monaten im Rahmen eines Zivilprozesses vergeblich gegen die kritischen Texte im Internet vorgegangen war. Auch damals wurde das Verfahren eingestellt.

Peter Nowak

Ein nahezu wortgleicher Artikel erschien in der Tageszeitung "Neues Deutschland" am 12.02.2002

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