NEUESTE NACHRICHTEN |
D-Days of Psychiatry
Berlin, 10.6.2004 Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesjustizministeriums, im Betreuungsrecht einen neuen § 1901b BGB hinzuzufügen, der Mehrheit im Bundestag dafür und weil die Gesetzänderung nicht zustimmungspflichtig ist, ist sicher: Die Mauern der Psychiatrie sind am zerbersten.
War es bisher nur mit einer speziellen Vorsorgevollmacht (nach http://www.vo-vo.de/index2.htm ) möglich, sich gegen psychiatrische Gewalt wirksam zu schützen, und war damit das Fundament der Zwangspsychiatrie zerbrochen, so wird aller Voraussicht nach ab 1.1.2005 auch das psychiatrische Testament, wie es von Prof. Szasz 1982 entwickelt wurde
"The Psychiatric Will: A New Mechanism for Protecting Persons Against Psychosis and Psychiatry ". American Psychologist, 37 (July), 762-770 (und das 1987 von der Irren-Offensive e.V. übersetzt und herausgeben wurde: http://www.antipsychiatrie.de/io_03/3_10.pdf , die seitdem die deutschen Rechte daran hält) vollumfänglich rechtswirksam!Daneben wird auch die "Bochumer Willenserklärung", die von Matthias Seibt entwickelt wurde, rechtswirksam: http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/willen3.html
Im folgenden der Text des abzusehenden Gesetzes:
-------------------------------------------------------
§ 1901b BGB "Patientenverfügungen"(1) Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverfügung über die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Eingriffe vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidungen durchzusetzen, soweit ihm dies zumutbar ist. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat.
(2) Der Absatz 1 gilt auch für Bevollmächtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.
Quelle Seite 42: http://www.bmj.bund.de/media/archive/695.pdf
----------------------------------------------Jetzt kann sich also jede/r selbst ausmalen, dass noch andere Formulare entwickelt werden, aber alle mit demselben Resultat:
psychiatrische Zwangsmittel können damit verunmöglicht werden; dann gibt es auch keine Zwangdiagnose und damit verliert die Psychiatrie ihr zentrales Bindeglied: sie kann nicht mehr behaupten, es gäbe eine angebl. "psychische Krankheit", denn es kann sich um keine "Krankheit" handeln, wenn man "die" nur dann bekommen kann, wenn man es auch möchte und dran glaubt.Aber jede/r, der/die sich mit einer der vielen dann möglichen "Patientenverfügungen" solche psychiatrischen Diagnosen und Zwangsmethoden rechtswirksam vom Hals halten kann, ist ein Beweis mehr dafür, dass es sich um eine rein subjektive Aussage herrschender Ärzte handelt, wenn diese weiter von solchen psychiatrischen Verleumdungen als "Diagnosen" faseln.
Damit werden die Mauern der Psychiatrie einstürzen, jetzt sind ihre D-Days gekommen -
Frohlocket und jauchzet!
T4 Umzug am 2. Mai: internationalisiert als "Day of Remembrance and Resistance"
Der Spiegel Nr. 50/2003 S. 187 berichtet: Verdreifachung der Zwangseinweisungen in sechs Jahren
30. 9. 2003: Bei der Pressekonferenz zur Bekanntgabe des internationalen Inventars der Quellen zum systematischen ärztlichen Massenmords wurde die folgende Stellungnahme verteilt:
|
|
WEITERE NACHRICHTEN |
Über die Folgen von Elektroschock - was die Psychiater selber sagen:Electroshock: scientific, ethical, and political issues International:
Journal of Risk & Safety in Medicine 11 (1998) 5-40 IOS Press
American Journal of Psychiatry: "ECT Neurogical Perspective"